Das Bundeskartellamt hat mit deutschen Unternehmen, die sich mit Konkurrenten zu Preisabsprachen treffen. Erfahrung. Doch wie ihm jetzt gezeigt wurde, zu wenig Erfahrung. Kungeleien bei Preisen sind die elegantere Art, gemeinschaftlich der werten Kundschaft tiefer in die Tasche zu greifen. Gern bei Matratzen, gern bei Fleisch und Wurst. Da, wie das Bundeskartellamt berichtet, jahrzehntelang. Preisabsprachen unter diversen Firmen, kleinen, mittelständischen, auch solchen, die im Fernsehen für ihre Produkte werben, sind illegal. Mögen sie auch für den Kunden angenehmer sein als Gammelfleisch in der Leberwurst. Wenn man nicht erwischt wird, sind sie ertragshöffiger als die Maxime „Wasser und Salz, Gott erhalt’s“ des Fleischers um die Ecke mit fünf Gesellen und der drallen Gattin als Fleischfachverkäuferin.
Gegen 21 Wurstfabriken und 33 Verantwortliche verhängte das Bundeskartellamt Mitte 2014 Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro. 26 Einsprüchen werden noch verhandelt. Doch auf 128 Millionen der 338 Millionen Euro muss der Fiskus verzichten. Die Regelverletzer Könecke und Böklunder, das Würstchen vom Lande, verschwanden in der Holding eines Unternehmers, der auch im deutschen Fußball nicht ohne Einfluss ist. 128 Millionen Euro Strafe allein für zwei Firmen aus einem Fleischimperium, da müssten die beiden Firmen neben dem Wurst Produzieren und Verkaufen auch bei den Preisabsprachen sehr erfolgreich gewesen sein. Böklunder und Könecke waren erst 2014 vollständig zum Unternehmen mit Milliardenumsatz gekommen.
Vielleicht erst als die Bußgeldbescheide nicht vollstreckt werden konnten, erkannte man auf der anderen Seite, dass es zu wenig Dolmetscher gibt, die deutsche Gesetzestexte in selbst für Juristen verständliches Deutsch übertragen. Dass ein Unternehmer unternehmerisch so frei ist, sein Unternehmen so umzubauen, dass in der Konsequenz der Bußgeldbescheid gegenstandlos werden kann, ging nämlich schon die ganze Zeit aus den Gesetzestexten hervor. Da hielt offenbar der Gesetzgeber mit der Entwicklung der Unternehmenswirklichkeit in Deutschland nicht Schritt.
Auf alle Fälle ergab sich so ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil für den, der industriell Bockwürste in Gläser steckt gegenüber dem, dessen Gattin dem kleinen Sohn der werten Kundschaft eine Scheibe Leberkäse über die Theke reicht.