Manchmal nehmen es Politiker so, wie sie es brauchen. Insbesondere dann, wenn das Sujet emotionsbesetzt ist. Und was löst mehr Gefühle aus, als der Tod, der Selbstmord eines Menschen. Selbst wenn sich ein Mann getötet hat, der in Untersuchungshaft saß, weil er bei den Vorbereitungen zu einem terroristischen Anschlag ertappt wurde.Wenn das in Sachsen geschieht, schlagen die Wellen um so höher. Dann will man ohne Scheu mit einem Toten Politik machen.
In der SPD-Bundestagsfraktion spielt man dazu geschickt über die Bande. Der Abgeordnete Johannes Kahrs fragt: „Was ist denn schon wieder in Sachsen los? Irre.“ Kahrs schlug die Landsleute, die den mutmaßlichen Terroristen überwältigt und der Polizei übergeben hatten, für das Bundesverdienstkreuz vor. Ob er den Brief an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes noch abschickt, jetzt, da bekannt ist, dass, der Syrer die drei seine Mitwisser genannt hat? Der konservative Seeheimer Kreis der SPD echot seinem Sprecher mit „totaler Kontrollverlust der Behörden“ in Sachsen. So als sei der Ministerpräsident in Dresden kurz davor auszurufen: „Dann macht doch euern Krempl alleene!“
Der grüne Fraktionsvize im Bundestag, Konstantin von Notz, hält der sächsischen Justiz ein „Fiasko“ vor. Womit er zweifellos recht hat. Aber er steigert sich unnötigerweise noch und spricht von einem „grauenvollen Fehler“. So – Achtung, Kalauer -, als wüsste er nicht, dass die Justiz eine Binde vor den Augen trägt und folglich für die Gefangenen-Überwachung ungeeignet ist. Aber als Politiker muss man wohl mit derartigen Abstrakta herumfuchteln. Das kracht schön und fällt leichter, wenn ein Minister einer anderen Partei in Erklärungsnot ist.
Stellt sich die Frage nach der Privatsphäre von Untersuchungshäftlingen?
Ja. Nicht nur die Vorsitzende des Justizaussvusses im Bundestag wirft sie auf. In besonderer Weise. „wie? #Sachsen #Albakr #ständigüberwacht“, twittert Renate Künast, nach Bekanntwerden des Selbstmordes. Fast eineinhalb Jahre zuvor hat sie zur Dauerüberwachung Selbstmordgefährdeter im Justizgewahrsam anders geurteilt. „Andauernder faktischer Schlafentzug durch sogenannte Selbstmordprävention zerstört den Menschen physisch und psychisch. Er ist eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte und mit nichts zu rechtfertigen“. So die Grüne als im April 2015 bekannt geworden war, dass ein inhaftierter früherer Konzernlenker wegen Suizidgefahr wochenlang in seiner Zelle Tag und Nacht überwacht wurde. Ein Kenner des NRW-Justizwesens schloss damals im übrigen aus, dass der Inhaftierte viertelstündlich aus dem Schlaf gerissen worden sei. Zum Öffnen seiner Zelle seien jeweils drei Wärter nötig gewesen.
Gibt es da Unterschiede zwischen deutschen Staatsbürgern und syrischen Verdächtigen?