„Vor dem Gesetz sind alle gleich“, lautet ein Rechtsgrundsatz, dessen sich auch Erfahrungsjuristen zu erinnern vermögen. Und dennoch kommt vom Stellvertreter des sächsischen Ministerpräsidenten nach dem Tod des syrischen Terrorverdächtigen in Leipzig der Vorwurf der „brisanteste Gefangene“ sei behandelt worden wie ein Kleinkrimineller. Bei einem Mann, der bereit sei, sich mit einer Bombe in die Luft zu sprengen, sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass er hochgradig suizidgefährdet sei. Woher seine Erkenntnis stammt, Albakr habe sich auf ein Selbstmordattentat vorbereitet, erläutert er nicht.
„Es ist offensichtlich zu einer Reihe von Fehleinschätzungen sowohl über die Bedeutung, als auch den Zustand des Gefangenen gekommen“, wildert der Wirtschaftsminister von der SPD im CDU-geführten Justizressort. Und greift dem Ergebnis einer mit Sicherheit kommenden Untersuchung des Selbstmordes und der Umstände, wie es dazu kommen konnte vor.
Der Psychologin, die Albakr untersuchte, sie ist seit 15 Jahren im sächsischen Justizdienst und dürfte einige Erfahrung mit Selbstmordkandidaten haben, wird tatsächlich vorgehalten, sie habe keinerlei Erfahrung Terroristen. Das muss ausreichen, um ihre Einschätzung über den geistigen Zustand des Untersuchungshäftlings in Frage zustellen. Er hat sich umgebracht, also muss sie sich geirrt haben, so die Logik. Ist aber kein Raum für die Frage, ob ein noch so erfahrener Psychologe in seiner Diagnose absolut sicher sein kann. Operiert er nicht nur mit Wahrscheinlichkeiten? Niemand kann in den Kopf eines anderen Menschen sehen.
Der frühere Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses verweist auf die versäumte Möglichkeit einer Video-Überwachung der Zelle in der Albakr untergebracht war um einen Selbstmord zu verhindern, um auf Nummer sicher zu gehen. Nur, das einschlägige Gesetz erlaubt die lückenlose Videoüberwachung von Strafgefangenen ebensowenig wie von Untersuchungshäftlingen. Es gereicht dem scheidenden CDU-Bundestagabgeordneten nicht zur Ehre, dass er sich vor der Pressekonferenz in Dresden befragen ließ, wo auf diesen Umstand hingewiesen wurde.
Quer durch die politischen Lager werden die sächsischen Sicherheitsbehörden abgewatscht. Sie stehen ja auch belämmert da. Zweimal ist ihnen Albakr entkommen. Als bestens ausgebildete Polizisten ihn festnehmen wollten, kurzfristig. In Leipzig für immer. Wenn einem sowas widerfährt, steht man als politisch Verantwortlicher mit dem Rücken zur Wand. Das ist unbestreitbar. Kann die Konsequenz aber sein, für Verdächtige wie Albakr Sonderhaftanstalten oder Sonderbedingungen in Haftanstalten zu schaffen, wie es auch die Stellungnahme der Grünen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag nahelegt? „Ein Blick in das Gesetzbuch verbessert die Rechtskenntnis“, ist noch so ein Satz für Erfahrungsjuristen.