Achtung, nun wird es philosophisch: Das Gegenteil eines Fehlers ist ein Fehler. Ein altes bonmot, doch vergessen Politiker das gern. So auch die Grünen im Thüringer Landtag, die dieser Tage einen der ihren gegen den Vorwurf verteidigen müssen, er habe sein Ministeramt für Persönliches genutzt, nicht für sich, für den Nachwuchs. Die Sohnemann-Affäre treibt Teile der Öffentlichkeit um und R2G sowieso. Bis in eine Landtagssitzung hat es das Thema geschafft, schneller als mancher Antrag der Opposition zur Abstimmung im Plenum.
Auch wenn man einen Fehler verteidigen muss, neigt man dazu, Fehler zu machen. Der Fluch der bösen Tat halt.
Der Minister – studierter und praktizierender Jurist – verteidigt einen Antrag an Schule und Schulamt in Erfurt, den er, bei Blick in die einschlägigen Regeln hätte gar nicht stellen sollen. Eine Regel, aufgestellt für Schüler, die das ganze Schuljahr im Ausland bleiben wollen, sollte angewendet werden auf einen dreimonatigen Aufenthalt des Sohnes in Neuseeland. Es gibt in Folge Irrungen und Wirrungen und der Minister muss einräumen, einen Fehler begangen zu haben, nachdem er vorher – wohl vermutend, der Herr darüber zu sein, welche Fakten an die Öffentlichkeit dringen – fest behauptet hat, alles habe seine Richtigkeit.
Dann also die Sondersitzung des Landtags am 24. August, in der die Parteifreundin ARB dem Volljuristen beispringen will. So gehört es sich halt. Wieso es für einen studierten Juristen keinen Vertrauensschutz gebe, fragt sie ins Plenum und reklamiert gleiches Recht für alle. Um ihre Empörung zu unterstreichen verweist sie auf den Paragraphen 48 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes – er regelt den Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte – und sie teilt dem Plenum mit, dass sie sich mit ihm so beschäftigt habe, dass sie ihn auch verstanden habe. Aus dem Paragraphen leitet die Abgeordnete den Anspruch auf Vertrauensschutz für die Familie L ab. (Immerhin räumt sie ein, die Entscheidung zugunsten der Familie L sei rechtswidrig ergangen). Nur regelt der Paragraph das so gar nicht. Vielmehr legt er im Absatz 1 fest, dass rechtswidrige Verwaltungsakte selbst dann zurückgenommen werden können wenn sie Unanfechtbarkeit erlangt haben. Gleichheit im Recht, Ungleichheit um Unrecht, so glaube, ich heißt der einschlägige Rechtsgrundsatz.
Ein Untersuchungsausschuss soll jetzt Klarheit bringen. Ich wage eine Prognose: am Ende wird die CDU in einem Minderheitenvotum ihre Sicht auf die Dinge niederschreiben müssen. Wieso eigentlich streiten noch Politiker über das Thema.
Wieso sucht man nicht das Urteil der blinden Justitia.