Politisches Geschäft

Wenn drei Damen der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag – alle drei Mitglieder des für Immunitätsangelegenheiten zuständigen Justizausschusses – zu einer vor der Öffentlichkeit ausgebreiteten Steuer-Strafsache des CDU-Fraktionschefs M. M. in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine Strafanzeige wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats ankündigen, dann wollen sie die ganze Angelegenheit aufhübschen. Zumal eine Verfolgung der Sache an die Zustimmung des Landtagspräsidenten gebunden ist. Der ist Mitglied der größten Landtagsfraktion, der CDU.

Dass der Abgeordnete M.M. sich mit einer solch lästigen Angelegenheit herumschlagen muss, hat er sich selbst zuzuschreiben. Wie die Dinge beim Finanzamt so zugehen können, weiß er ja. Selbst wenn er am Ende eine Steuerrückzahlung bekäme – nicht ohne Grund hat er darauf hingewiesen, die vierteljährlichlich fälligen Steuervorauszahlungen habe er geleistet – steht der Steuerkundige derzeit als Steuersünder da. Es geht um die Erklärung für 2016. Die Schagworte die um den Politiker kreisen, der nach der Landtagswahl im kommenden Jahr in die Staatskanzlei einziehen will, sind derzeit Staatsanwalt, Steuer-Strafsache, Immunität, Ermittlungsverfahren. Und von interessierter Seite wird das Wort „Hausdurchsuchung“ gewispert. Huuuuuuu.

Für gewöhnlich wird einem Abgeordneten, gegen den die Staatsanwaltschaft ermitteln will, das zu dem Zeitpunkt mitgeteilt, zu dem der Justizausschuss die Immunitätsangelegenheit vertraulich behandelt. Das sei nicht immer so, twitterte eine Linke-Abgeordnete. Wenn Aspekte der Strafverfolgung dagegen stehen, wird der Betroffene nicht informiert. Übersetzt hieße das, wenn vor einer Hausdurchsuchung verhindert werden soll, eventuelle Beweismittel beiseite zu schaffen. Auch der privat twitternde B. R. deutete in diese Richtung: „Es soll Fälle geben, da stehen Hausdurchsuchungen ins Haus und da kann/wird genau deshalb nicht informiert. Da gab es mal einen CDU Innenminister aD C.K. und der wurde von einem Polizisten der im gleichen CDU Gremium war vorgewarnt. Vergessen?“ Nun ist das Wort „Hausdurchsuchung“ in der Causa M. in der interessierten Öffentlichkeit. Damit wird insinuiert, die Sache, der Verdacht müsse besonders schwerwiegend sein. Dass eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe, aber wurde nicht direkt verbreitet.

Irgendwas wird schon hängenbleiben. So geht das politische Geschäft nun mal.

Cato d. Ä. und ein Amt

Kann man den römischen Konsul Cato d. Ä. vergleichen mit dem Thüringer Landtagsabgeordneten der Linke S. D.? Man kann. Sie gleichzusetzen wäre, jedoch falsch. Der Römer pflegte, Reden mit der Bemerkung zu beenden „und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“. Das MdL SD trägt immer wieder die Forderung vor – gern auch in Debatten zum Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission an den Landtag – „der Verfassungsschutz gehört aufgelöst“. Der Römer machte mit seinem ceterum censeo deutlich, dass er ein Problem mit der Großmacht jenseits des Mittelmeeres hatte. Der Thüringer macht deutlich, dass er wenigstens in diesem einen Punkt ein Problem mit der Thüringer Landesverfassung und dem Grundgesetz hat. Beide räumen dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung Verfassungsrang ein, wozu eine Behörde zu schaffen sei. Die Thüringer Landesverfassung regelt das in Artikel 97, das Grundgesetz in Artikel 87.

Den Bericht der PKK vor zwei Jahren nahm SD zum Anlass, erstmals als Vertreter der Linke, der größten Regierungspartei, nicht als Oppostionspolitiker, zu formulieren: „dass unsere Forderung nach Auflösung dieses Amts die richtige Forderung ist – und nicht die Forderung nach mehr Personal und mehr Mitteln.“ In diesem Jahr lieferte der Vorsitzende des Innenausschusses darüber hinaus eine parteipolitische Grundierung dieser Forderung: „Und deswegen will ich ganz kurz noch mal aus unserem Wahlprogramm zitieren, das ist die politische Aussage: „DIE LINKE. Thüringen unterstreicht […], dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht geeignet ist, zu einem wirksamen Schutz demokratischer Rechte beizutragen. Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen.“ Der stenografische Bericht vermerkt hier: „Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ aber auch den Zwischenruf des Fraktionschefs der SPD MH: „Völlig daneben!“ Man kann in dieser wichtigen Frage also getrost Differenzen innerhalb von R2G konstatieren.

Um so verwunderlicher ist, dass die SPD im Koalitionsvertrag eine außergesetzliche Kontrolle des Verfassungschutzes verabredete und jetzt mit in Gang gesetzt hat. Der SPD-Innenminister etablierte eine unabhängige Kommission die überprüfen soll, ob das Amt für Verfassungsschutz – 2014 von Schwarz-Rot in’s Innenministerium eingegliedert – unrechtmäßig Personendaten erhoben, gespeichert oder nicht gelöscht hat. Doch die Landesverfassung regelt die Kontrolle der sensiblen Behörde in Artikel 97 eindeutig. Sie weist sie ausschließlich der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages zu. Paragraph 24 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes macht die Verhältnisse zwischen Legislative und Exekutive noch klarer: „Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt.“ Eine unabhängige Kommission, vom Innenminister eingesetzt, würde bedeuten die Exekutive kontrolliert sich quasi selbst. Im Übrigen gibt es nach Paragraph 2 des von der Großen Koalition 2014 novellierten Verfassungsschutzgesetzes eine unabhängige Stabstelle Controlling mit umfangreichen Rechten in dieser Frage. Sie ist in ihren Beurteilungen nicht an Weisungen des Präsidenten gebunden, nicht einmal an Weisungen des zuständigen Ministers. Die PKK kann Unterrichtung durch die Stabstelle verlangen.

Im Koalitionsvertrag legten die drei Parteien 2014 noch fest, „sämtliche beim tlfv gespeicherten Personendaten auf ihre rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und bislang nicht erfolgten Löschung“ zu überprüfen. Der Abgeordnete SD machte daraus reichlich eineinhalb Jahre später in seiner Rede vor dem Landtag am 22. Juni 2016: „Aber wir haben darüber hinaus auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die genau dieser Frage auf den Grund geht, welche Notwendigkeit und welche Berechtigung ein nach innen gerichteter Geheimdienst eigentlich in der Auseinandersetzung mit Gefahren für die Demokratie hat. Wir fordern hier nachdrücklich, diesen Teil des Koalitionsvertrags umzusetzen, die Expertenkommission einzuberufen.“ Eine derartige Expertenkommission könnte eigentlich nur zu dem Schluss kommen, die Berechtigung schöpft der Verfassungsschutz unmittelbar aus der Verfassung. Punkt. Wer ihn abschaffen will, muss die Verfassung des Landes ändern. Dazu fehlt der Linke die notwendige Mehrheit im Landtag.

Nun ist also daraus wieder „nur“ die Kontrolle von personenbezogenen Daten geworden. Selbst daran knüpft sich die Frage nach der Bundestreue der Thüringer Landesregierung. Durch Paragraph 3 des Gesetzes ist das Amt ja zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt in Köln und den anderen Landesämtern und zu deren Unterstützung verpflichtet – eine Lustration der in Erfurt gespeicherten Personendaten dürfte auch deren Interessen negativ berühren.

Etwas zum Weitersagen

Die Linke im Thüringer Landtag sagt gern, man müsse „Gesellschaft von den Kindern her denken“. Und weil sie das tut, trägt sie zwei Vorschläge in die öffentliche Debatte. Der erste ist, am 20. September, dem Weltkindertag, einen Feiertag, einen nichtkonfessionellen, zu kreieren. Der erste derartige arbeitsfreie Tag wäre – welch wundersame Fügung – der 20. September kommenden Jahres. Geht es nach den Planungen von R2G fiele der Tag mitten in die heißeste Phase des Wahlkampfs zum Landtag. Die Linke, die den Gedanken lancierte, argumentiert damit, Familien sollten mehr Zeit miteinander verbringen können. 2020 dann fällt der 20. September auf einen Sonntag – arbeitsfrei. Folgen vier Feiertage in der Woche. 2025 wäre es ein Samstag – arbeitsfrei, 2026 ein Sonntag – arbeitsfrei, 2031 Samstag – arbeitsfrei, 2036 Samstag – arbeitsfrei, 2037 Sonntag – arbeitsfrei, 2042 Samstag – arbeitsfrei, 2043 Sonntag – arbeitsfrei u.s.w. Ja, ja, die Linke kann nichts dafür, dass in schöner Regelmäßigkeit der Feiertag auf einen Samstag und dann auf einen Sonntag fiele, wenn Papa und Mama ohnehin zuhause wären.

Der zweite Ansatz, die „Gesellschaft vom Kind her zu denken“ wurde vom Linke-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019 auf dem Linke-Parteitag in Leipzig formuliert. Er betrachtete den Steuersatz für das Futter seines Hundes Attila (sieben Prozent) und den Steuersatz für Windeln (19 Prozent) und forderte Produkte und Dienstleistungen für Kinder mit dem vermindertem Steuersatz zu belegen. Die Forderung wird von Fraktionsmitgliedern bereitwillig weitergetragen und die Genialität des Spitzenkandidaten herausgestrichen. In einer Aktuellen Stunde soll der Landtag darüber debattieren. Bislang sind selbst die Koalitionspartner auf Distanz. Zugegeben, die Forderung wird immer wieder von der Linken vorgebracht und sie erinnert selbst daran, dass 2007 ein Antrag ihrer Bundestagsfraktion mit der nämlichen Forderung scheiterte.

Im Stenografischen Bericht des Bundestages (16. Wahlperiode, 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007) kann man ab Seite 9580 das Urteil „populistische Forderung“ entdecken. Es kommt nicht von einem Abgeordneten der Union, nicht von einem der FDP oder der Grünen. Es kommt von einer Abgeordneten des derzeitigen Koalitionspartners in Erfurt, der SPD. Und der ganze Satz geht so: „Ihre populistische Forderung, nicht nur Babywindeln, sondern alle Waren und Dienstleistungen für Kinder ermäßigt zu besteuern und dadurch Kinderarmut, die Sie vorhin so plastisch beschrieben haben, zu bekämpfen, geht weit am Ziel vorbei.“

Es fällt auch das Wort von der „blamablen Unkenntnis“ der Linke-Fraktion und die Rednerin verweist – das sei etwas zum Weitersagen – auf das harmonisierte Gemeinschaftsrecht zu dem das Steuerrecht in der EU gehört. Ein eigener Artikel der entsprechenden Richtlinie regelt für die Mitgliedsländer die ermäßigten Mehrwertsteuersätze. Der und ein Anhang III stehen der Forderung der Linke entgegen. Nun muss das nicht immer so sein, da hat der Spitzenkandidat recht. Nichts von alldem ist in Stein gemeißelt. Die SPD-Abgeordnete nimmt sich in ihrer Erwiderung aber auch dieses Argumentes an und kontert: „Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie als Linke ständig Anträge stellen, die eine Umverteilung von Steuergeldern zu Unternehmen und Dienstleistern zum Inhalt haben. Es gibt keine Möglichkeit, mit der wir per Gesetz sicherstellen können, dass eine solche Steuerersparnis, wäre sie überhaupt machbar, tatsächlich vollständig und dauerhaft beim Endverbraucher ankommt.“ Und sie führt ein Beispiel an: „In Großbritannien ist Kinderkleidung seit vielen Jahren von der Mehrwertsteuer befreit. Trotzdem kostet in europaweit aufgestellten Ladenketten Kinderkleidung in London und Glasgow genauso viel wie in Berlin. Wem kommen dann diese Steuerersparnisse zugute?“

Die letzte Frage ist zugegebenermaßen eine rethorische, wie sie Politiker mögen. Sie provoziert die nächste Frage: steht das Urteil „populistisch“ noch nach 11 Jahren, wenn sich an den Gegebenheiten nichts geändert hat außer, dass der Spitzenkandidat, der die Forderung verbreitet und verbreiten lässt, Ministerpräsident ist?

Weiter Zweifel gesät

Glück für die Linke im Thüringer Landtag. Das Verfassungsgerichtshofgesetz bestimmt im Paragraphen 3, dass der Präsident und die Richter am höchsten Thüringer Gericht vom Landtag ohne Aussprache gewählt werden. So bleibt der Fraktionsvorsitzenden erspart, vor der nun möglich scheinenden Wahl des Verfassungsgerichtspräsidenten erklären zu müssen, was es bedeutet, wenn sie erklärt, ihre Fraktion sei „nicht restlos überzeugt“. Diese Formulierung ist in der Welt, und sie lässt zumindest vermuten, dass Stefan Kaufmann in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause nicht alle Linke-Stimmen bekommen würde.

Dass die Fraktionschefin sich so äußert, ist um so erstaunlicher, als sich der kleinere der beiden anderen Koalitionspartner erstaunt von der Entscheidung in der Linke-Fraktion gezeigt hat. Wie will man die Grünen überzeugen, wenn man selbst nicht „restlos überzeugt“ ist. In der wichtigen Personalie sind die Grünen nach der Anberaumung des Vorstellungstermins bei der Linken im Mai nun offenkundig ein zweites Mal vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Das kann nicht gut sein für das Koalitionsklima.

Noch vor wenigen Tagen hatte die Linke-Fraktionsvorsitzende den Chef der CDU-Landtagsfraktion schwer kritisiert: er habe dadurch dem Ansehen des derzeitigen Chefs des Oberlandesgerichts geschadet, in dem er aus „persönlichen Motiven“ Druck auf den Richter ausgeübt habe. Der habe sich danach „offenbar gezwungen gesehen, der Fraktion DIE LINKE in einem Brief zuzugestehen, dass er die Gewichtigkeit und die politische Brisanz einer schnelleren Termingestaltung nicht gesehen habe.“ Zu den persönlichen Motiven des CDU-Politikers konnte man, anders, als die Überschrift suggerierte, in der Pressemitteilung nichts lesen. Dafür erschließt sich eine Hierarchisierung der Kandidaten in den Augen der Linke-Politikerin. Während sie bei den R2G-Kandidaten, dem Sozialrichter Jens Petermann und der Verwaltungsrichterin Elke Heßelmann – beide gehören dem Verfassungsgerichtshof an – von „sehr geeigneten“ Personalvorschlägen spricht, nährt sie in der selben Pressemitteilung Zweifel am Kandidaten der CDU, den die Linke, nachdem sie sich wochenlang gesperrt hat, nun nolens volens mitwählen will. Aber es geht nicht um einen Arbiter elegantiarum, es geht um den Präsidenten des Gerichtes, das unter anderem gegebenenfalls Beschlüsse des Thüringer Landtags auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Das Agieren des CDU-Fraktionschefs habe „den Kandidaten unnötig politisch diskreditiert und seine mögliche künftige Funktion von Anbeginn an mit dem Stigma parteipolitischer Schlagseite belegt“, hieß es in der Pressemitteilung vom 4.Juni. Der Vorwurf kann zurückgegeben werden. Für die Zusage der Linken erwartet die Fraktionschefin in ihrer aktuellen Mitteilung an die Medien „für die Gesetzesänderungen für Mehr Demokratie in Thüringen und die anstehenden Verhandlungen zu den Verfassungsänderungen, dass sich hier die CDU genauso offen zeigt“. Das kann man ein Junktim nennen oder einfacher einen politischen Kuhhandel.

Es gibt nichts Gutes …

Mit der Personalie des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sollten keine Spielchen veranstaltet werden. Seit März ist der Posten vakant. Mehrere Runden unter den Fraktionsspitzen im Landtag blieben erfolglos. Trotz verabredeter Vertraulichkeit drangen Details in die Öffentlichkeit. Ein Kandidat, den die CDU ins Rennen schickte, wurde demnach aus der Koalition heraus abgelehnt, weil er in der Staatskanzlei Abteilungsleiter war. Das sei zu nah an der Politik gewesen, um von den Abgeordneten der derzeitigen Koalition gewählt werden zu können, heißt es. Ein ursprünglich für die Linke gehandelter Kandidat hat in den Erwägungen der vergangenen Wochen keine Rolle mehr gespielt. Das Argument, dass der Arbeits- und Sozialrichter durch sein Mandat für die Linke im Bundestag von 2009 bis 2013 zu nah an die Politik gerückt sein könne, hat man nicht gehört. Rot-Rot-Grün favorisiert überdies eine Kandidatin und da scheint kein Platz mehr zu sein, um sich an Absprachen zu halten, die zu Zeiten der schwarz-roten Koalition getroffen worden sein sollen. Und die laufen darauf hinaus, den Posten mit einem Kandidaten zu besetzen, der von der CDU vorgeschlagen wird. R2G und CDU können sich gegenseitig blockieren, denn um den Posten zu besetzen bedarf es einer 2-Drittel-Mehrheit im Landtag.

Nun ist es der Fraktionschefin der Linke zu verdanken, dass indirekt der Name des CDU-Kandidaten bestätigt wurde. Stefan Kaufmann, der derzeitige Präsident des Oberlandesgerichts in Jena, so die Linke-Politikerin, habe erst am 20. Juni Zeit für ein Vorstellungsgespräch in ihrer Fraktion, so verbreitete sie. Das sei wegen der parlamentarischen Gepflogenheiten, nach denen Anträge in den Landtag eingebracht werden, zu spät für seine Wahl noch vor der Sommerpause. Doch der Richter hat auch den 13. Juni und den 6. Juni als mögliche Termine genannt. Aber da, so hört man, ist die rot-rot-grüne Kandidatin verhindert, weil im Urlaub. Und die Fraktionschefin möchte die Personalie Verfassungsgerichtspräsident an einem Tag abhandeln, was nachvollziehbar wäre.

Kaufmann, Jahrgang 1953, muss nach Vollendung seines 65. Lebensjahres seinen Posten in Jena im Dezember frei machen. Er böte die Möglichkeit zu einem Kompromiss, auf den der SPD-Fraktionschef vor Wochen schon schon positiv reagiert hat – eine halbe Amtszeit für den Präsidenten. So könnte die sechs Jahre alte Absprache zwischen CDU und SPD – wenn auch unter veränderten Koalitionsbedingungen gerettet werden. „Wenn es wirklich so sein sollte, dass wir uns aufgrund von aktuellen Bewegungen der einzelnen Verhandlungspartner auf jemand anderen einigen, als die, die momentan so im Lostopf waren, dann würde mich das sehr freuen“, wurde er im April zitiert. Der im März ausgeschiedene Gerichtspräsident war als Kandidat der SPD gewählt worden.

Kaufmann macht seit Jahren aus seiner Vorliebe für Erich Kästner keinen Hehl. Mit Rezitationen von Gedichten des Dresdener Schiftstellers fährt er bis in die norddeutschen Niederungen um Nienburg und Oldenburg. Von Kästner stammt der viel zitierte Satz: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Recht hat er.

Nahe bei einstellig

Zwei mal 10 Prozent nacheinander für die Thüringen-SPD in der Sonntagsfrage kann man getrost deprimierende Umfrageergebnisse nennen. Nicht dass die Sozialdemokraten damit keine Erfahrung hätten. Bei der entsprechenden Umfrage am 22. Juni des vergangenen Jahres hatten sie bereits Bekanntschaft mit dem grottigen Wert gemacht. Der liegt vor allem politisch näher an einem einstelligen Wahlergebnis im kommenden Jahr als bei den 30 Prozent zu Beginn der 2000er Jahre, als die Partei noch wie ein Konkurrent für die CDU erschienen war. Welch ein Absturz.

Fast eineinhalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl erscheint die Partei nur noch wie ein Anhängsel der Linkspartei, sie hat sich schon für die Fortsetzung von Rot-Rot-Grün unter Führung der Linken ausgesprochen. Eine Erholung hat das der SPD nicht verschafft. Sie konnte auch nicht von der von R2G gefeierten Politik der zurückliegenden Jahre profitieren. Sie verlor dagegen wegen Unzulänglichkeiten bei der Ausführung der Verwaltungs-, Gebiets- und weiß der Teufel noch was-Reform einen Innenminister, der jetzt als Chef einer seinem früheren Haus nachgeordneten Behörde Dienst tut. Und der Landeschef, der seine Partei mit dem Rausschmiss des Ministers überraschte, steht auch nicht mehr an der Spitze des Landesverbandes. Mit im ersten Wahlgang etwa 28 Prozent weniger Stimmen als bei der zurückliegenden OB-Wahl und einem Wahlbündnis mit Linken und Grünen rettete er in der Stichwahl wenigstens sein Amt in der Landeshauptstadt. Auch für die SPD steht die Frage, warum soll der Wähler die Kopie wählen, wenn er das linke Original wählen kann.

Würde am Sonntag tatsächlich gewählt, es gäbe keine Mehrheit, nicht für Rot-Rot-Grün, nicht für Kenia oder Jamaica, weder für Schwarz-Rot, noch für Schwarz-Rot-Gold. Lediglich ein Bündnis aus CDU – sie dümpelt in der Umfrage bei 31 Prozent – mit der Linken (26 Prozent) verspräche eine Mehrheit. Nun muss man (noch) nicht darüber spekulieren, ob so etwas wie der Wille eines eventuellen Wahlsiegers CDU, mit der Linken zu koalieren sich in den letzten Monaten der Legislatur ausprägen kann. Gleiches gilt für die Linke. Der CDU-Fraktionschef nennt sie schon mal Kommunisten. Die Linke revanchiert sich regelmäßig mit dem Schimpfwort Dagegen-Partei, wenn die CDU Gesetzentwürfe ablehnt. Die wichtigen Leute in der Fraktion haben wohl die Vorstellung verbreitet, Aufgabe einer Oppositionspartei sei es, die Regierung in ihrer Unvollkommenheit zu unterstützen. Die Landtagsdebatten sind gezeichnet von gegenseitiger Ablehnung. Zugleich muss die CDU aber auch erkennen, dass die Art, wie sie ihre Oppositionsrolle ausführt, nicht den gewünschten Stimmenzuwachs brachte. Wird sie ihn bringen?

Die einzige Partei mit vorzeigbarem Wachstum in den zurückliegenden Jahren ist die AfD (18 Prozent). Bei der Landtagsawahl 2014 war sie auf 10,6 Prozent gekommen und bei der Umfrage im April nach der rot-rot-grünen Regierungsübernahme auf gerade einmal 7 Prozent abgerutscht. Ein Mittel gegen weiteres Wachstum der AfD hat keine Landtagspartei. Sie in Plenardebatten verbal aus dem Spektrum der demokratischen Fraktionen auszuschließen, wie es Linken- und SPD-Abgeordnete immer wieder zelebrieren, dürfte das wohl am wenigsten nutzbringende Mittel sein. Auch das parlamentarische Auftreten der AfD dürfte nur die damit Vertrauten interessieren. Man sollte keinen Wähler fragen, welcher Abgeordnete welcher Partei in diesem oder jenem Landtagsausschuss besonders fleißig oder besonders schöpferisch mitarbeitet und wessen Rede im Plenum besonders geschliffen ist. Man sollte auch nicht fragen, welcher Redner lieber mit dem rethorischen Schleppsäbel zuschlägt als das Florett zu führen. Die SPD wird aus derartigen Erörterungen keine Kraft schöpfen können. Die AfD sitzt dabei und erfreut sich ihres Stimmenzuwachses.

Ein Smart-Motor hat keine Schlotten

Erschröckliches aus der fernen Bundeshauptstadt kann man zu hören bekommen, wenn man an einem schönen Sonntagnachmittag auf der Terasse vor der Goldenen Bar am Englischen Garten in München ein paar Augenblicke verbringt und einen guten Gin Tonic beseitigt. Ja, ja, da gibt es junge Münchener, die nicht nur träge die Wiesen im Garten bevölkern und der Entspannung frönen oder trommeln, sondern es gibt auch solche, die sich Gedanken darüber machen, wohin das mit Deutschland in Sonderheit seiner armen Hauptstadt noch führen soll. Anteilnahme nennt man sowas. Das Erschröckliche: reichliche vier ICE-Stunden von der Weltstadt mit Herz entfernt sollen Leute auf die Idee gekommen sein, von Autoverleihern sich Smarts zu leihen, mit denen rasch an einen Ort zu fahren, an dem man in Ruhe den kilometerarmen kleinen Motor gegen einen mit höherer Laufleistung austauschen kann. Den Gewinn nach dem Verkauf des so in seine Verfügungsgewalt gebrachten Motors vermag ich nicht zu benennen, muss ja auch nicht sein. Auch bin ich mir nicht sicher, ob das ein nachhaltiges Geschäftsprinzip für ein Startup in der analogem Welt sein könnte. Meine Vermutung: eher nicht.

Doch ich wurde an Volkes Einfallsreichtum erinnert, wenn es in der DDR galt den minimalen Nutzen zu finden, den staatliches Tun oder Nichtstun offeriert. Da wurden Hunde mit Babynahrung gefüttert, Schweine mit preiswertem Mischbrot (der Vierpfund-Laib zu 1,24 Ostmark, macht gut getauschte 31 Westpfennige oder 16 Euro-Cent) gemästet und mit einem sozialistisch ermöglichten Gewinn verkauft. Da wurden zur Erntezeit von Kleingärtnern Unmengen von Früchten zum höheren Ankaufspreis im nächstgelegenen OGS-Geschäft (Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, gern zu Obst, Gemüse, Schweinekartoffeln verballhornt) abgeliefert, zum für die Bevölkerungsversorgung subventionierten EVP (Einzelverkaufspreis) später erworben und an anderer Stelle wieder verkauft. Der DDR-Bürger (Achtung, gruppenbezogene Zuschreibung) war findig. Meine liebste Geschichte ist die mit dem Knoblauch, der – nachdem das Prinzip des Ausnutzens staatlichen Subventionierens erkannt worden war – nur mit zwanzig Zentimeter langen Schlotten angekauft werden durfte. Die mussten im Laden sofort abgeschnitten werden, um Schindluder zu verhindern.

Solche Geschichten erzählte man sich landauf, landab in der DDR. Nie wusste jemand davon zu berichten, dass einer, der an den Manipulationen Beteiligten wirklich reich geworden wäre. Neben dem sportlichen Aspekt, nämlich dem Staat ein Schnippchen zu schlagen, ist auch ein gewisses Teilchen krimineller Energie zu vermuten. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der auf diese Weise erworbenen Ost-Mark später zum Tausch gegen Westgeld aufgewendet wurde. Eine gewisse Zeit spielten auf den knappen regionalen wie überregionalen Seiten mit Klein-Anzeigen in der sozialistischen Tagespresse oder der Wochenpost Annoncen eine Rolle, in denen der Tausch weißer Fließen gegen blaue Kacheln unter Chiffre XYZ angeboten wurde. Wer erinnert sich noch daran, dass dergestalt aus der eigentlich nicht frei konvertierbaren DDR-Mark ein begrenzt tauschbares Zahlungsmittel wurde, weil Teile des Volkes das so wollten. Nachdem von der Staatsmacht der Code in den einschlägigen Chiffre-Anzeigen geknackt worden war, nahm die für das Anzeigen-Geschäft zuständige Dewag keine derartigen Tauschanzeigen mehr an. Getauscht wurde dennoch.

Hätte es Leihwagen in der DDR gegeben, irgendwer hätte sich einfallen lassen, wie man daraus einen Surplus-Gewinn ziehen kann. Es steht zu vermuten, dass das Geschäftsmodell Smart-Motortausch variiert wird. Das Volk ist ja so findig.

Viel Gewerkschaft, wenig Parlament

Im Thüringer Landtag nennt man sich gern „Das Hohe Haus“. Man führt parlamentarische Reden (bei vielen ist das seltenst eine freie Rede, meist ist es ein Ablesen vom Blatt). Man debattiert, man beschließt danach Gesetze. Gern möchte man ernst genommen werden. Selbst wenn man aufgeregt Sätze – in freier Rede – von sich gibt wie der Linken-Abgeordnete H. am 9. Dezember 2016 diesen: „Und Ihnen sollte man mal auf die Fresse hauen“. Adressat war ein AfDler, der jetzt im Bundestag mitunter pöbelt. Wiewohl man an diesem Satz ablesen kann, wie weit die Differenz zwischen ganz links und ganz rechts ist, sollte man solche Sottisen nicht sonderlich ernst nehmen. Die Galle, die Schilddrüse, die Schmerzen im Knie. Sich dafür einen Ordnungsruf eingehandelt zu haben – wie eine Sitzbadekur.

Und dann gibt es Sätze die darf man nicht ernst nehmen. Gefallen ist so ein Satz in der von der SPD anberaumten Aktuellen Stunde, in der R2G Kurklinik-Mitarbeitern in einem unübersichtlichen Tarifstreit weniger die Facetten der Auseinandersetzung erörtern wollten, in deren Verlauf zwei Mitarbeiterinnen fristlos gekündigt wurde und fünf unbezahlt beurlaubt wurden. Den Satz sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, selbst Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes im gleichen Landkreis in dem die Kurklinik steht. Mithin selbst Arbeitgeber. Auch er habe sich überlegt, so der Abgeordnete K., das Gespräch mit der Geschäftsführung der Klinik zu suchen. Dann habe er aber für sich entschieden, mit Zitat: „Rechtsbrechern“ nicht reden zu müssen. Ausgelöst hatte dieses erschütternde Geständnis wohl die Debattenrednerin, der CDU, die ganz unerregt durchblicken ließ, die Geschäftsleitung der Klinik habe sich gewundert, dass mit ihr außer der CDU-Abgeordneten selbst kein anderer Abgeordneter gesprochen habe. Typischer Fall von über jemanden statt mit ihm sprechen.

Folglich schlug in der Debatte der Geschäftsführung die ganze antikapitalistische Grundhaltung der Koalition entgegen. Zum politischen Urteil, die Geschäftsleitung bestünde aus Rechtsbrechern kamen von Linke, SPD und Grünen für die Beschäftigten Bekundungen rückhaltloser Solidarität. Von denen weiß man nicht, was sie außer dem guten Gewissen derer bewirken, die sie ausgesprochen haben. Und es gab Schilderungen all dessen was an Unschönem in den letzten Wochen und an Unverständlichem in den vergangenen Jahren vorgefallen war. Interessant, dass in den Redebeiträgen beständig ausgeblendet wurde, dass gegen all die als ungerechtfertigt empfundenen Maßnahmen der Gang zum Arbeitsgericht möglich ist. Und dort geklärt wird, ob es etwa ein gesetzlicher Kündigungsgrund ist, wenn – wie berichtet trotz ausdrücklichem Verbot – die Kurgäste mit Flugblättern aus eigener Sicht über die herrschenden Zustände informiert wurden. Die abschließende Erklärung der zuständigen Ministerin schöpfte im Kern aus dem, was zuvor schon Verdi über die entlassenen Frauen veröffentlicht hat.

Die Geschäftsführung der Klinik (nach linker Auffassung Rechtsbrecher) und die in der fernen Konzernzentrale – die Kurklinik gehört nach einem Verkauf erst seit 2016 zu dem Gesundheitskonzern – so die Vorwürfe und der erste Eindruck, wollten all das nicht, was Mitarbeiter und Verdi von ihnen fordern. Keinen Gehaltstarifvertrag, keine Entgelttabelle, keine Gehaltserhöhungen. Das sei Konzernpolitik, könnte man der Debatte entnehmen. Nur, in einer anderen Klinik in Nordrhein-Westfalen hat die Gewerkschaft all das 2016 erreicht. Zwei Gehaltserhöhungen während der laufenden Tarifauseinandersetzung, einen Gehaltstarifvertrag, eine Entgelttabelle, einen Tarifvertrag über die Altersversorgung. Und keiner der Beteiligten zeigte sich Anfang November 2016 nach drei Jahren Arbeitskampf, nach Streiks, nach knapp zwei Jahren konkreter Verhandlungen und, ja, auch zwei Schlichtungsverhandlungen mit dem Abschluss unzufrieden.

Von all dem hörte man in der Aktuellen Stunde nichts. Und so musste die Frage nicht einmal angetippt werden, was in Thüringen anders gelaufen ist als im Nordrhein-Westfalen und ob die Fehler allein bei einer hartleibigen Geschäftsleitung liegen. Ein SPD-Abgeordneter hat übrigens zum Abschluss der Debatte, nachdrücklich das Recht der Kurgäste unterstrichen, zu erfahren, was die Leute verdienen, die sich um sie kümmern. Er wollte damit das Unrecht unterstreichen, das die zwei Kündigungen darstellen. Die Klinik werde ja immerhin aus Beitragsgeldern finanziert, begründete er sein Rechtsauffassung. Außerparlamentarisch konnte seine Fraktion nicht wirklich zeigen, dass der Parlamentarier nicht irrt. Eine Anfrage zu den Gehältern der Mitarbeiter (selbstverständlich ohne Namensnennung) die denen zuarbeiten, die, ganz allgemein formuliert, meine Interessen vertreten, wurde nicht mit der Zusendung einer Gehaltsaufstellung beschieden, sondern einem Internet-Link, über den sich der gesamte Landeshaushalt durchstöbern lässt. Um ein Bild abzuwandeln: da wurde nicht einmal die Nadel in einen Heuhaufen gelegt. Ich habe wohl doch kein Recht darauf, zu erfahren, was man so bei der SPD-Landtagsfraktion verdient. Aber ich habe auf die Schnelle herausgefunden, dass der Datenschutzbeauftragte (Einzelplan 01, Titel 42101, Amtsbezüge des Landesbeauftragten) sich im kommenden Haushaltsjahr (Ansatz 2019) auf 4400 Euro mehr freuen kann.

Wenn es aus der Windel müffelt

Wichtige Kunde kommt von dort, wo die Menschen ihr ganzes Leben auf dem Kopf stehend verbringen, also von hier aus betrachtet. Es geht um Baby. Eine australische Sexualerzieherin verbreitet nach intensiver Arbeit zum Thema mit Familien und deren Sprösslingen von Geburt an, wie sie auf Nachfrage in einem TV-Interview beteuert, vor dem Wechseln der vollen Windel solle das Einverständnis des betroffenen Säuglings ingeholt werden. Die Frage, darf ich deine Windel wechseln, solle vernehmlich gestellt werden. Aber, na klar, weil ja das Kind noch non verbal sei, bräuchte man nicht darauf warten, dass das Kind sagt: „Ja, es ist wundervoll, ich liebe es, dass Du meine Windel wechselst.“ Die Mutter, der Vater, sollten nach der Frage ruhig ein wenig warten und so dem Kind Gelegenheit geben über Körpersprache oder durch Augenkontakt Zustimmung zu signalisieren. So könne in Familien „a culture of consent“ eine Kultur der Zustimmung entstehen. Es bleibt festzuhalten: über eine Frage, die das Kind gewisslich nicht verstanden hat und über Körpersprache, die nicht eindeutig ist. Am Ende entscheidet doch die Mutter, der Vater.

„A lefty lunacy“, linker Irrsinn, kommentierte ein Journalist eines anderen AustralischenTV-Senders kurz nach der Ausstrahlung des Interviews. Berichtet und kommentiert wird im fernen Europa und am anderen Ufer des Pazifik, in den USA. Eine Expertin auf dem Gebiet der Kinderpsychologie kontert: „Babies wissen nicht, was Einverständnis ist. Deshalb ist es falsch, Eltern in einer solchen Situation etwas über Zustimmung beibringen zu wollen. Wenn Eltern die vollen Windeln nicht wechseln, jedesmal, wenn ihr Baby schreit oder aufgeregt ist, dann haben wir ein Land voller Kinder in verkackten Windeln.

Die Meinungen im Internet wogen hin und her. Kindern beizubringen, dass Zustimmung wichtig ist, schreib eine Kommentatorin unter den Beitrag im „Independent“. Sie fühlte sich trotzdem auf den Arm genommen. Ein Kind ist darauf angewiesen, dass seine Eltern sich um dessen Hygiene kümmern. Gerade Säuglinge. „Setzen, Depp“. Ein Verteidiger der Idee wirft dagegen ein, man solle dem Vorschlag eine Chance geben. Die Gesellschaft brauche dringend einen Wechsel hin zu einer Kultur der Zustimmung. Bisher sei das nicht erreicht worden. „Eure Methoden funktionieren nicht.“ Es gibt die üblichen Verschärfungen in den Argumenten: Mann solle auf Babies Gefühle Rücksicht nehmen, manche wehrten sich gegen den Windelwechsel, sie dürften nicht behandelt werden wie einen Sack voller Kartoffeln. Menschen müssen manche Menschen kennen. Ein Kommentator bringt die Wickelempfehlungen negativ in den Zusammenhang, in den sie von ihrer Urheberin gestellt wurden. „Gleich ob Zustimmung wichtig ist oder nicht. Wenn dem so wäre, glaube ich dennoch nicht, dass eine Sexualitätsexpertin die richtige Fachfrau für die Erforschung der Dynamik des Austauschs von Zustimmung zwischen Baby und Windelwechsler ist. Das ist ist doch kein sexuelles Ding, oder.“

Doppelter Geheimnisverrat – keine Klarheit

Das ist eine Frage, die die CDU interessiert – mit einem derartigen Kommentar kann man sich auch von der aktuellen Beweiserhebung in einem Untersuchungsausschuss distanzieren. Die SPD-Vorsitzende im 6/1 des Thüringer Landtags „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ tat das in der 46.Ausschusssitzung gleich zwei mal in Gegenwart der Zeugen. Der CDU-Obmann im Ausschuss wusste sich nicht anders zu helfen, als darauf hinzuweisen, dass der Beweisgegenstand vom gesamten Ausschuss beschlossen worden sei.

Der Ausschuss wollte dem Verdacht eines Geheimnisverrats nachgehen, den die Aussage eines Polizisten in der 35.Sitzung des Gremiums aufkommen ließ. Der hatte von einem Protokoll berichtet, das im Nachgang zur Befragung eines Rechtsextremisten und Kleinkriminellen Anfang Juni 2001 aufgesetzt worden war. Der Mann berichtete darin von einem Mordkomplott gegen einen Kromsdorfer Unternehmer, davon, dass ein Journalist die zwei Festplatten besäße, die beim Umzug des Innenministeriums aus einem früheren Versicherungsgebäude in der Erfurter Schillerstraße in ein ehemaliges Brauereigebäude in der Steigerstraße gestohlen worden waren. Der Zeuge, er wollte aus Angst nicht auf dem Polizeirevier befragt werden, berichtete aber auch davon, dass ein namentlich bekannter, ehemals wichtiger, mittlerweile ehemaliger SPD-Landtagsabgeordneter ihm gegenüber angetrunken aus der geheim tagenden G10-Kommission des Landtags geplaudert habe. Unter anderem über den bevorstehenden Rausschmiss des Verfassungsschutzchefs.

Der zuerst befragte ehemalige Staatsanwalt war sichtlich bemüht, den Eindruck zu erwecken, nur die Aufklärung des Festplattendiebstahls sei von strafrechtlichem Interesse gewesen. Von einem Richter vernommen wurden der Zeuge, die Polizisten. Hier endet die Aufzählung des Juristen. Der Anfangsverdacht fußte auf der Übermittlung eines Auszugs aus dem ominösen Protokoll aus dem Innenministerium. Eine halbe Seite lang. „Ich wusste, dass das der Auszug von irgendetwas ist. Wir sind davon ausgegangen, dass das der vollständige Sachverhalt war. Man muss schon Vertrauen haben unter den Behörden“, begründete der früherer Ankläger den anfänglich gebremsten Aufklärungswillen seiner Behörde. Und im Übrigen sei der Zeuge wenig glaubwürdig gewesen. Seine Aussage sei „problematisch“ gewesen. Im Zusammenhang mit anderen Aussagen seien erhebliche Widersprüche deutlich geworden. Und überhaupt sei er als Beschuldigter in einem Betrugsverfahren befragt worden. Da sei es verwunderlich, dass ihn zwei nicht für Betrugsdelikte und dazu noch nicht im Polizeirevier befragt hätten. Wir erinnern uns, einer der Polizisten nannte das in seiner Aussage vor dem Ausschuss eine Zeugenbefragung. Warum der Mann zum Sachverhalt der verschwundenen Festplatten glaubwürdig gewesen sein soll, zum möglichen Geheimnisverrat eines Parlamentariers aber nicht, wurde der Mitarbeiter im Justizministerium von den Ausschussmitgliedern nicht gefragt.

Doch wurde später, im Februar 2002, doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats eingeleitet. Um dessen habhaft zu werden, der das Protokoll breit gestreut hatte. Es wurde im Original der Internen Ermittlung der Polizei übergeben oder der Erfurter Staatsanwaltschaft, hierzu gibt es widersprüchliche Ansagen. Eine Kopie war noch auf dem PC eines der beiden Polzisten. Sie wurde halbherzig im Beisein eines Ministerialen gelöscht – und kurz danach wiederhergestellt. Eine Kopie tauchte teilweise geschwärzt bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Verfassungsschutzchefs auf, kam heraus. Der damalige LKA-Chef steuerte eine Kopie bei. Auch der damalige Fraktionschef der PDS hatte eine, ebenfalls teilweise geschwärzt. Bei einer Krisensitzung beim Innenminister wurden mehrere Kopien gezogen. Mehrere undichte Stellen sind zu vermuten. Keine konnte benannt werden. Wenn mehr als drei Personen von einem Geheimnis wissen, ist es keines mehr; so ist es halt.

Mit ihrer Frage, ob es denn ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung sei, nicht das gesamten Protokoll zu den Ermittlungsunterlagen zu nehmen, drang die Linken-Obfrau bei dem Juristen nicht wirklich durch. „Das kann schon relevant sein“, antwortete er ausweichend. „Primär relevant ist das, was der Zeuge sagt. Es hätte nicht vorgelegt werden müssen.“ Völlig anders antwortete der zweite Zeuge – ein Kriminalpolizist derzeit im Dienst des Innenministeriums – auf die Frage der Linken-Abgeordneten: „es wäre üblich gewesen, das komplette Protokoll der Staatsanwaltschaft vorzulegen“. Das geschah erst im März 2003.