Harter Stuhl und Genderstern

So ungerecht ist die Welt der TV-Werbung.

Männer basteln an kleinen, zweisitzigen, roten Autos ohne Verdeck und gönnen sich danach ein Bier. Und sie haben Spaß daran. Frauen haben harten Stuhl oder entzündete Haarwurzeln im Intimbereich oder vaginale Trockenheit. Und sie leiden daran. Wenn es besser – aber nicht gut – zugeht, sind sie nur vergesslich oder chronisch ermattet. Viel Übles wird der Welt der Frauen zugeschrieben. Manchmal, nur manchmal, schreiten ausgesprochen schöne Frauen in aufwändigen Roben über den Bildschirm und riechen gut. In so einer Welt zu leben, muss hart sein.

Dabei könnte die Werbebotschaft mit dem Bier auch an Frauen adressiert werden, wie die mit dem Stuhlverhalten und den entzündeten Haarwurzeln im Genitalbereich auch an Männer gerichtet werden könnte. Auch Männer können vergesslich sein und chronisch matt. Ob es sinnvoll wäre, die Werbebotschaft mit der vaginalen Trockenheit an den Mann zu richten, darüber denken die einen so, die anderen anders. Die Medizin kann ja heute so viel bewerkstelligen. Sagen wir also, es ist eine Frage des Zeitpunktes.

Dass Werbung für Erwachsene gegendert wird, Proteste dagegen habe ich nicht vernommen. Anders als bei der, die sich an Kinder richtet. Da ist man schon falsch gewickelt, wenn Strampler dem alten Farbmuster für Babies folgen – rosa für Mädchen, blau für Jungs. „I love kisses“ auf Mädchen-T-Shirts ist weit, weit jenseits jeglicher Grenze. Was nicht heißt, dass es besser wäre, würde ein kleiner Junge in ein solches T-Shirt gesteckt. Mädchen spielen mit Autos, Jungen mit Puppen, das bereitet auf eine gegenderte Welt vor mit ihrem Schrifttum voller Sternchen und Lücken mit Unterstrich in Worten. Wenn sie dann Briefe schreiben können, können sie ja ihre Unkenntnis, ob Chris Lehmann-Müller ein Mann ist oder eine Frau mit der Anrede „Sehr geehrt* Chris Lehmann-Müller“ verschleiern. Damit umgingen sie zugleich den Zwang, ChrisX schreiben zu müssen. Unter Feministinnen wird derweil über die Bedeutung und Wirkung des Genderns gestritten.

Jahrelang haben Feministinnen darum gekämpft, dass Frauen als solche wahrgenommen werden. Nun soll im Interesse anderer Geschlechteridentitäten wieder Schluss damit sein. Fortschritt nennt das die eine Seite. Die andere Seite spricht vom Sargnagel für den Feminismus. Das klingt alles sehr unversöhnlich. Man muss, um das festzustellen, nicht einmal in Erwägung ziehen, dass Vertreterinnen der jungen Feministinnen der anderen Seite Rassismus vorwerfen, wenn die auf Gefahren des politischen Islam hinweist und unter anderem die Ereignisse am Kölner Hauptbahmhof in der Silvesternacht 2015 thematisiert.

Was sind dagegen entzündete Haarwurzeln und harter Stuhl?

Kein Gespräch

Wegen der Ankündigung von Steuererhöhungen kann man in Deutschland Wahlen verlieren. Fragen sie die frühere Ministerin CN, die im Wahlkampf 1998 tief in der Thüringer Provinz sich einmal Gedanken über die Anhebung der Mehrwertsteuer gemacht hat. Mit der Forderung, der Benzinpreis sollte aus umweltschützerischen Gründen 5 Mark pro Liter betragen, kann man sich Wahlchancen verbauen. Selbst wenn man einen Veggie-Day in Betriebskantinen anregt, kann man politisch in Teufels Küche beraten. Die deutsche Öffentlichkeit ist ja so empfindsam was die Ankündigung unliebsamer Veränderungen anbetrifft. Selbst auf der Seite der Veränderungsankünder kann man Leute sehen, die mit den Augen rollen und demementieren, das sei alles nicht so gemeint, wie es vorgebracht wurde.

Dieser empfindsamen Öffentlichkeit präsentierte der Ministerpräsident dieses wunderschönen Freistaates wiederholt auf verschiedenen Wegen den Gedanken, aus der Kirchensteuer eine Kultursteuer zu machen, zahlbar nicht nur von staatlich erfassten Kirchgängern, sondern auch von Konfessionslosen. Weil ja die Weimarer Verfassung 100 Jahre alt wurde, erinnerte er zugleich noch an deren Auftrag, eine abschließende Regelung für die durch den Reichsdeputationshauptschluss – so heißt der Vertrag von 1803 und nicht Reichsdeputationshauptbeschluss – festgelegte Staatsleistungen für durch Säkularisierungen den Kirchen verlorengegangene Vermögenswerte und Erlöse daraus zu finden. Es geht dabei um sehr viel Geld. Und im Grunde um die Erörterung der Frage, ist es dem Steuerzahler eher zuzumuten, die Kirchen nach sicherlich jahrelangen Verhandlungen mit einem beachtlichen Betrag abzufinden und so die finanziellen Bindungen zu lockern, oder weiter jährlich Millionen zu überweisen. Es geht also um Grundsätzliches.

Nun kann man sich darüber streiten, ob es sinnvoll ist, im Thüringer Landtag im Abstand von wenigen Wochen über das Thema debattieren zu wollen. Die CDU-Fraktion wollte das, sie ist Opposition. Es gab dazu schon eine Aktuelle Stunde. Der Ministerpräsident hatte sich dazu nach einer weithin vergessenen Wortmeldung zu einem evangelischen Kirchentag via Kurznachrischtendienst Twitter geäußert. Und nachdem er Mitte des Monats dem Evangelischen Nachrichtendienst ein langes Interview in gleicher Sache gegeben hatte, meinte die CDU-Fraktion einigen Ernst im Vorstoß des nicht unbedeutenden Linke-Politikers erkennen zu können und sie setzte einen Antrag auf, zu debattieren im Plenum des Landtags.

Noch bevor ihr Steuerexperte zu Wort kam, gab der Staatskanzleichef einen Sofortbericht – also noch bevor die CDU auf die steuerlichen Auswirkungen aufmerksam machen konnte, die ja nicht uninteressant sind. Nein, die Landesregierung plant keine Aktivitäten, bezüglich Kirchensteuer und Staatsleistungen und überhaupt, die CDU verweigert das Gespräch über die Wirkung von demografischen Entwicklungen auf die Religionsgemeinschaften – darüber müsse man zuvörderst reden, jedoch nicht über das engere Thema – wenn sie immer nur Steuererhöhungen daraus ablesen würde. Wo käme man zum Beispiel in der Wissenschaft hin, wenn man kontroverse Debatte über kontroverse Thesen verweigern würde. Nun soll ja ein Wissenschaftler sich mit anderen Wissenschaftlern darüber streiten dürfen, ob er die Weltformel gefunden habe oder nicht. Das hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der Menschen und nicht mal auf die Welt. Es brächte allenfalls nen Nobelpreis. Politiker hingegen sind näher an den Hebeln, mit denen das Leben der Menschen verändert werden kann. Und deswegen reagieren Menschen empfindsamer auf Sätze von Politikern als auf wissenschaftliche Sätze und neue Theorien von Wissenschaftler. Der Rest der Wortmeldungen aus der Koalition war erwartbar. Es wurde der Eindruck erweckt, der Ministerpräsident habe nur das Fensterkreuz ziseliert. Der Ministerpräsident kann sowieso gar nichts ändern, hieß es unter anderem erneut aus seiner eigenen Partei. Es gibt keine Aktivitäten der Landesregierung, worüber sollen wir also reden, fragte die SPD-Sprecherin? Man zeigte sich sichtlich genervt vom letzten Tagesordnungspunkt der Sitzung. Ein verspäteter Feierabend dräute.

Hatte der Staatskanzleichef noch von einer nötigen Debatte gesprochen, wurde die von den auftretenden Koalitionspolitikerinnen vor die Tore des Landtags verwiesen. Dabei sollte doch auch dort der Satz gelten: „Ein Gespräch setzt voraus, dass auch der andere Recht haben könnte“.

Es gibt noch einen Verfassungsgerichtshof

Diskontinuität.

R2G hat das Wort Diskontinuität in den Mund genommen. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss 6/3 im Thüringer Landtag. Für die, die mit der mittlerweile über zweieinhalb Jahre alten Sache nichts mehr anzufangen wissen, das ist der Ausschuss, der herausfinden soll, ob der derzeitige grüne Justizminister sein Amt missbraucht hat, als er mit dem links geführten Bildungsministerium für seinen Sohn eine Befreiung von der Besonderen Leistungsfestellung nach der 10. Klasse verabredet hat. Ob er die Öffentlichkeit belogen hat und Druck auf Beamte des Bildungsministeriums ausgeübt hat.

Diskontinuität – ein Begriff aus dem Parlamentsleben, der besagt, alles was vor Abschluss der Legislatur nicht beschlossen oder abgeschlossen ist, sei es ein Gesetzesentwurf oder ein Untersuchungsausschuss, wandert in die runde Ablage. Das hört sich zunächst unverfänglich an, denn nicht alles, was sich Parlamentarier vornehmen, können sie in fünf Jahren verwirklichen. Mitunter ist der Gesetzgebungswille halt größer als es die Fertigkeiten sind. Wenn man einen Schuldigen dafür benennen kann, der nicht in den Reihen Koalition sitzt, ist das primstens. Die Koalition, die dem grünen Justizminister mehr oder weniger freudig erregt trägt, meint, jetzt öffentlich verkündet, die CDU, auf deren Antrag der Ausschuss Ende September 2016 eingesetzt wurde, habe das Interesse daran verloren. Sie platzierte 85 Fragenkomplexe in den Einsetzungsantrag, von denen bislang 51 abgearbeitetQ wurden. Macht 34, die gerade einmal angearbeitet oder noch nicht einmal angearbeitet wurden. Zu etlichen seien von der CDU nicht einmal Beweisanträge gestellt oder Zeugen benannt worden. Man sei ja an Aufklärung weiter interessiert, aber nicht bereit, der Opposition die Anträge zu formulieren. Allein sieben der bislang 23 Ausschuss-Sitzungen seien auf Betreiben der Opposition darauf verwendet worden, der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen nachzuforschen. Man sei ja gewillt, die Minderheitenrechte zu achten. Aber die vielen Beweisanträge zu Akteneinsicht und Aktenvollständigkeit hätten die Arbeit im Ausschuss nicht befördert. Und erst die vielen Zeugen. Viele haben in den Befragungen tatsächlich erklärt, nichts mit den Akten zur Sohnemann-Affäre zu tun gehabt zu haben. Richtig, sie wurden auf Antrag der CDU vom Ausschuss geladen. Doch was ist davon zu halten, wenn nach Angaben aus der CDU-Fraktion aus dem Bildungsministerium über 70 mögliche Zeugen benannt wurden und das Justizministerium sogar Mitarbeiter der Strafvollzugsabteilung benannte.

Nun blieben für 34 Fragenkomplexe noch sieben öffentliche Sitzungstermine – wenn denn bis in den Oktober hinein gearbeitet würde. Im Oktober, da war doch was, richtig die Landtagswahl. R2G bietet Sondersitzungen an, was wohl auch nicht ausreichen dürfte, weil die Wahrscheinlichkeit gesunken ist, dass die entsprechenden etwa drei Dutzend Zeugen nach einer Minute Befragung entlassen werden. Wenn es nix wird, hat die CDU die Schuld, sagt R2G.

Dabei dreut von anderer Seite weiteres Ungemach. Wegen des von R2G angestrengten Zwischenberichtes. „Der Zwischenbericht ist der Versuch der betroffenen Politiker, sich zu Lasten von Beamten zu entlasten und den Rest der Untersuchung im Sande verlaufen zu lassen“, so die CDU-Fraktion. Zeugen fürchten, im Zwischenbericht, der ohne Zutun der CDU formuliert wurde, könnten ihre Aussagen in einer für sie nachteiligen Weise gewertet werden. Um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, fordern sie nun Einsicht in den Zwischenbericht und gegebenenfalls das Recht, die entsprechenden Passagen mit einem Kommentar zu versehen – als die mildere Forderung. Juristen erwägen zudem, ob die Beamten beantragen können, als Betroffene nach Paragraph 15 des Untersuchungsausschussgesetzes eingestuft zu werden. Darüber müsste der Ausschuss selbst befinden. Eine Zweidrittel-Mehrheit wäre dafür nötig, mithin auch Stimmen aus der Koalition. Den Befragten stünden als Betroffenen andere Rechte zu, als sie als Zeugen hatten. Im Endeffekt, so die Überlegungen, könnte der Weg zur zum Verwaltungsgericht eröffnet werden und wenn sie da nicht zufrieden gestellt werden, gibt es ja noch einen Verfassungsgerichtshof in Weimar.

Kein 100prozentiges Dementi

In einer Pressemitteilung vom 13. Februar formuliert die Linke-Fraktion im Thüringer Landtag Erfordernisse an einen Ausschussvorsitzenden. In einer Pressemitteilung vom 5. März stellt sie die auf das Entschiedenste wieder in Frage.

Zugegebenermaßen unausgesprochen wirft die Linke dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses von der CDU wegen der Art, wie er die mündliche Anhörung zum neuen Schulgesetz geleitet hat, Parteilichkeit vor. Man erteilt dem Ältestenrat des Landtages den Auftrag, „eventuelle Fehlleistungen des Ausschussvorsitzenden, wie nicht genehmigte Beifallsbekundungen von den Rängen oder Angriffe der Anzuhörenden auf Mitglieder des Ausschusses festzustellen“. Gemeint sind Beifallsbekundungen aus denen sich die Ablehnung der Novelle ablesen ließ und ein Beef der Präsidentin des Landkreistages mit einem Ausschussmitglied der Linke. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/3 zu möglichem Amtsmissbrauch des grünen Justizministers von der Linke kritisiert seinerseits jetzt die Arbeit der CDU-Mitglieder, nachdem die in einem an ihn adressierten Brief Zweifel an seiner Amtsführung vorgetragen haben. Und er räsoniert in der Pressemitteilung gegen die CDU-Abgeordneten so, wie ein Obmann oder eine Obfrau einer der drei Regierungsfraktionen nicht empörter räsonieren könnte. Gegen die Fraktion, die den Untersuchungsausschuss 2016 angestrengt hat.

Man kann annehmen, dass den Ausschussvorsitzenden – er war mal der Landesvorsitzende der PDS und der Linke – ärgert, dass die CDU-Vertreter seine fachliche Qualifikation und die seiner Mitarbeiter hinterfragen. Geschenkt. Doch zu der damit verknüpften begründeten Vermutung, der wertende Teil des umstrittenen Zwischenberichtes, der Teil D, stamme anders, als es parlamentarischer Usus wäre, nicht vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages, sondern aus der Feder des Ausschussvorsitzenden selbst, gibt es keine Silbe des Widerspruchs. Kein Wort, keine Zeile. Ein 100prozentiges Dementi sieht anders aus. Wäre dem so, die Vorgehensweise würde die Anstrengungen von R2G konterkarieren, den Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages unabhängiger zu machen.

Statt dessen der Rundumschlag der Unfähigkeit und Arbeitsverweigerung gegen die Oppositionsfraktion. „Der Arbeit am Zwischenbericht haben sie sich gleich vollständig verweigert, es existiert nicht ein einziger Änderungsantrag der CDU“, heißt es in der Pressemitteilung. Dass deren Abgeordneten aufgrund des Standes der Beweiserhebung den Zwischenbericht im 6/3, wie auch den des Immelborn-Untersuchungs-Ausschusses 6/2, in Bausch und Bogen ablehnen, will der Linke-Abgeordnete vergessen machen. So muss er nicht einmal erwägen, dass sich die Ablehnung des Berichtes und die Mitarbeit daran einander ausschließen. Und überhaupt, die CDU-Fraktion scheint kein Sondervotum zu planen, schlussfolgert der Ausschussvorsitzende. Das lenkt die Aufmerksamkeit auf die mögliche weitere Vorgehensweise der Koalitionsfraktionen im Ausschuss. Mit der Einsetzung des Ausschusses, das dürfte der CDU von Anfang an klar geworden sein, stellte sie das endgültige Urteil über den Justizminister in das Befinden der Ausschuss-Mehrheit. Dass die Koalition im Oktober, unmittelbar vor die Landtagswahl im Plenum des Landtags eine Debatte platziert, in der des Langen und des Breiten über die Verfehlung des grünen Justizministers öffentlichkeitswirksam debattiert wird, wie wahrscheinlich ist das denn? Wie wahrscheinlich ist im Gegensatz dazu, dass die Koalition mit Verweis auf den ja vorliegenden Zwischenbericht den Ausschuss in der Diskontinuität untergehen lassen könnte? Das hätte zugleich den Schick, dass das Sondervotum der CDU nur das zur Grundlage nehmen könnte, was im Ausschuss als Beweis erhoben worden ist. Daran bemäße sich für die Christdemokraten der Wert eines solchen Votums. Der parlamentarische Betrieb bietet so viele Finessen.

Los, hau mir doch eine in die Fresse!

„Verklagt uns doch!“, hallt es seit Tagen aus den Büros von Koalitionsspitzen und einfachen Abgeordneten der rot-rot-grünen Koalition durch das Vestibül des Thüringer Landtags. Als wollte sich die Ein-Abgeordneten-Mehrheit mit aller Macht die Urheber-Rechte an einem neuen Format im Unterschichtenfernsehen sichern.

Aber es geht um ein Haushaltsgesetz. Für ein Bundesland. Mithin um eine einigermaßen ernsthafte Angelegenheit.

Rot-Rot-Grün will den Haushalt für das erste Jahr der 7. Legislatur des Thüringer Landtags – zu dessen Mehrheitsverhältnissen derzeit nicht mehr gesagt werden kann, als dass eine komplizierte Regierungsbildung erwartet werden kann – vom derzeitigen 6. Landtag verabschieden lassen. Vereine, Gesellschaften, Kommunen sollten nicht auf Geld warten müssen, wird begründet. Man wolle mehr Polizisten einstellen, mehr Lehrer, man wolle auch mehr in Straßen investieren, begründet die Koalition ihre Eile. Das müsse abgesichert werden, behauptet die Koalition. Und um das eigene Tun zu rechtfertigen verweist man gern auf andere Bundesländer, wo selbst CDU-geführte Landesregierungen Doppelhaushalte in die jeweiligen Landtage einbrachten, deren zweiter Teil jenseits von Landtagswahlen lagen und liegen.

Die CDU-Fraktion, bezweifelt, dass das Vorhaben der Thüringer Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen guter jahrzehntelanger parlamentarische Übung und dem Sinn der Verfassung entspreche. Sie holte dazu beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags ein Gutachten ein. Das gibt ihr in wesentlichen Punkten recht. Und weil der wissenschaftliche Dienst des Landtages – wir erinnern uns, zu anderer Gelegenheit wurde dem seinerzeitigen Landtagspräsidenten von interessierter Seite vorgehalten, er führe die Verwaltung wie ein CDU-Ministerium und man müsse sie lustrieren – nicht der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist, sprechen die Landtagsjuristen nicht von Verfassungswidrigkeit, sondern ihrem Status angemessen von „verfassungsrechtlichen Risiken“. Und sie benennen die Unterschiede der Thüringer Verfassungslage zu der anderer Bundesländer. Und sie machen klar, dass der Landtag, der die Absegnung des Landeshaushalts zu seinem Königsrecht zählt, im konkreten Fall, in neuer Zusammensetzung gar nicht die Möglichkeit hätte, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Das Stichwort „Nachtragshaushalt“ wurde aber von Koalitionsseite in der Debatte vor der Veröffentlichung des Landtagsgutachtens gern benutzt. Doch ist es offensichtlich so unangemessen wie die fortgesetzte Behauptung der Finanzministerin von der SPD falsch ist, die CDU-Fraktion wolle die Landesregierung zum Verfassungbruch drängen, in dem sie gefordert habe, keinen Etat für 2020 einzubringen. Um die Haushaltsmalaise noch deutlicher zu machen. Der neue Landtag hätte auch gar nicht die Möglichkeit, die dann – wer weiß wie lange in alter Zusammensetzung – amtierende Regierung zur Vorlage eines Nachtragshaushalts zu bewegen. Die darf das laut Verfassung nicht. Ihr sind haushaltsrelevante Entscheidungen schlicht untersagt. Was ja seinen tieferen Grund in dem demokratischen Prinzip der Vergabe von Macht auf Zeit und der Legitimation durch Wahlen in regelmäßigen Abständen hat. So sieht sich die rot-rot-grüne Landesregierung dem Vorwurf ausgesetzt, sie wolle von der Macht, die sie durch die Wahl 2014 bekommen hat, etwas hinter den Wahltag am 27. Oktober 2019 hinüberretten. Einmal abgesehen davon, dass sie im bevorstehenden Wahlkampf nicht mit bloßen Versprechen um Stimmen werben muss. Sie kann auf den Etat 2020 verweisen, mit den Hosenträgern schnippen und auf jedem Platz sagen: „schaut her, wir machen“. Man kann das den größten Wahlkampf-Coup nennen, der in der Bundesrepublik je gelandet worden ist. Nicht nur am Rande sei bemerkt, dass die Linke in Niedersachen meint, wegen eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes im dortigen Landtag, in dem verfassungsrechtliche Bedenken zur Polizei-Gesetz-Novelle herausgearbeitet wurden, hätte die rot-schwarze Landesregierung den Gesetzentwurf zurückziehen müssen. In Niedersachsen ist die Linke außerparlamentarische Opposition, in Thüringen führt sie die Landesregierung. Kann das die Perspektive auf derartige Gutachten dermaßen ändern?

Wie komme ich jetzt aus der traurigen Geschichte? Mit einer Anekdote, an die ich durch das „verklagt uns doch!“ erinnert wurde. Zurück nach 1974. Während der Grundausbildung bei der Asche, war es üblich, dass nach der Vereidigung, den angehenden Mot.Schützen ein Gruppenausgang gewährt wurde, Levi’s Filz, Wintermantel, schwarzes Koppel, Tschapka. Es durfte dabei auch gemäßigt Alkohol genossen werden. Mit im Ausgang der zumeist 18-jährigen Rekruten war ein 25 oder 26-Jähriger aus Hirschberg, den es noch kurz vor Toresschluss erwischt hatte. Zum Ende des Ausgangs geriet er, angetrunken wie er war, unter den Arkaden vor dem Winzerkeller in Erfurt mit einem Zivilisten in Streit. Ein Wort ergab das andere. Die Hände tief in den Manteltaschen vergraben, schrie er den Zivilisten an: „Los, hau mir doch eine in die Fresse!“ Und was soll ich sagen, der Zivilist folgte der Aufforderung. Wirklich passiert.

Polemik will gelernt sein

Da meinte die allerhöchste Respektsperson dieses schönen Freistaates um das Weihnachtsfest herum, die hierzulande ohnehin schwierige Debatte um Steuern gestalten zu müssen. Die größte Oppostionspartei im Landtag nimmt ihn beim Wort und die Linke nimmt der das übel.

Man könnte doch, so sein Vorschlag in einem Tweet in einem kurz aufgeflackerten Meinungsaustausch zu einer Moschee-Steuer, die Kirchensteuer, die nicht jeder in Deutschland entrichten muss, zu einer Kultursteuer umbauen, vergleichbar der in Italien, die dann jeder abführen muss. Jederman solle sich dafür jährlich wechselbar aussuchen können, wofür sein Anteil ausgegeben werden möge. Welch ein Versprechen. Das ist bisher bei keiner Steuer möglich. Nicht einmal die so genannte Ergänzungsabgabe Solidarzuschlag wird in toto für den Aufbau Ost aufgewendet. Genausowenig wie die Schaumweinsteuer zur Förderung des Weinbaus verbraten wird.

Die CDU-Fraktion im hiesigen Landtag nahm die Vorlage erwartbar ernst und baute darum eine Aktuelle Stunde. Deren finanzpolitischer Sprecher nannte den Vorstoß bizarr. „Das bewährte System der Kirchensteuer würde beseitigt, die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet und als Ersatz müssten die Thüringer Nichtkirchensteuerzahler mehr Steuern zahlen.“ Immerhin 200 Millionen Euro allein in Thüringen, errechnete man in der CDU-Landtagsfraktion. Da scheinen die Kirchensteuerzahler nicht mit reingerechnet.

Weil die Aussicht, ja nur die Erwähnung von Steuererhöhungen, in einem Wahljahr nicht gut ankommt, musste offenkundig der Vorstoß wieder eingesammelt werden. Und die Sprecherin der Linke zum Thema machte das auf eine ziemlich eigenwillige Weise. Sie charakterisierte den Tweet kurzerhand als nicht relevant. Sie nannte ihn wörtlich ein „Nichts“. Sie führte, um das zu unterstreichen, auch die beachtliche Zahl von 55578 Tweets des BR an. Was jedoch wohl nicht als verklausulierte Einschätzung verstanden werden sollte: BR twittert viel, wenn der liebe Tag lang ist. Das alles dürfte BR nicht gefallen haben, der doch mit seinem Kultursteuer-Tweet ein ernstzunehmendes Anliegen vorgebracht haben sollte. Dass ausgerechnet aus der Fraktion seiner Partei das alles ein „Luftschloss“ genannt wird, hat er nicht verdient.

Man kann getrost davon ausgehen, dass BR das alles ernst meint. Man nehme nur den Satz: „Was ist mit der Erhebung der Kirchensteuer? Sollte sie nicht besser zu einer Kultursteuer gewandelt werden, bei der die Steuerbürger selbst entscheiden, für welche Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaft sie verwendet wird?“ Das ist kein weiterer bedeutungsloser, achtlos dahin getippter Tweet. Der Satz stammt aus „Meine Rede Wie ich mir das Verhältnis von Staat und Kirche wünsche“. Zu finden ist er nach nur kurzer Suche auf einer Internetseite zum Reformationsjubiläum 2017. Die anderen vier Politiker und die eine Politikerin, die sich auf der Seite auch zu Wort meldeten, wollten, wie BR sicherlich auch, ernst genommen werden. Die CDU-Fraktion hat ihn ernst genommen. Warum die Linke in ihrer flammenden Rede, die doch die Christdemokraten meinte, ihm das abgesprochen hat, bleibt ihr Geheimnis. Polemik will gelernt sein.

… und dann die Nazikeule

Als Mitte Juli 2017 der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates anlässlich eines rechten politisch-musikalischen Happenings im Süden sich öffentlich Gedanken über die „Präzisierung des Versammlungsrechtes“ machte, echote es: „keine Verschärfung“. So hatten es damals Grüne verstanden und auch Gesetzgeber aus der eigenen Partei des Ministerpräsidenten selbst. Und der Fraktionschef der hierzulande oppositionellen CDU hat es auch so verstanden. Es entspann sich zwischen den beiden ein dermaßen unschöner Wortstreit, dass sich der CDU-Mann gegen den in Frageform vorgebrachten Vorwurf des Linke-Politikers erwehren musste, er habe wohl „einen besonderen Faible“ für Nazi- und Rechtsrockkonzerte. „Oder warum freuen Sie sich so?“ Die Antwort war eindeutig: „Das verbitte ich mir ausdrücklich. Sie hauen andauernd unausgerorenes Zeug raus, haben die Verfassung nicht im Blick und dann die Nazikeule.“ Der Vorstoß des Ministerpräsidenten lief ins Leere. Auch weil ein vom Innenminister in Auftrag gegebenes Gutachten auf die Empfehlung hinauslief: „Hände weg!“ Das Bundesverfassungsgericht hat das Thema nämlich in zahlreichen Urteilen „ausführlich konturiert“, wie Juristen sagen. Selbst wenn Zweifel bestünden, sei dem Recht auf Versammlungsfreiheit freie Bahn zu geben. Das hindert die Verwaltung nicht daran, Rechtsrockkonzerte auf anderen Wegen zu verhindern, wie es in Thüringen bisher zwei mal funktioniert hat.

Nun also hat die Thüringer CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf für ein Thüringer Versammlungsgesetz vorgelegt. Seit 2006 können die Bundesländer derartige Gesetze erlassen. Manche taten das, immer mit Verweis auf das von 1953 datierende Versammlungsgesetz des Bundes und immer mit dem Hinweis darauf, dass es den geänderten Verhältnissen nicht mehr angemessen sei. In ersten Reaktionen aus der Koalition wurde der Entwurf – noch ist er nicht im Landtag – quasi auf vorparlamemtarisch/politischem Feld abgeräumt. Es sei „absurd, demokratiefeindliche Bestrebungen durch Demokratiebeschränkungen bekämpfen zu wollen“, hieß es vom Innenexperten der Linke-Fraktion. Eine „landesrechtliche Beschränkung unterhalb der durch das Bundesverfassungsgericht festgelegten Grundsätze“ sei „selbst verfassungswidrig oder insofern verfassungskonform auszulegen, „dass sie letztlich ins Leere laufen würde“.

Die Grünen im Thüringer Landtag verweisen erneut auf ein eigenes Gutachten vom Juni 2017, das mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung um Rechtsrockkonzerte – nur ein Teilaspekt dessen, was ein Versammlungsgesetz regeln soll – zu der kaum hilfreichen Folgerung kommt: „Die Unterscheidung von Versammlungen und anderen Zusammenkünften setzt eine ins Detail gehende, umsichtige Einzelfallprüfung voraus und es sollte von generalisierenden Einschätzungen Abstand halten, soll sie vor Gericht Bestand haben.“ Und weiter: „Nicht nur nach Lage der Dinge, sondern nach dem Gebot der versammlungsfreundlichen Verfahrensgestaltung spricht Einiges dafür, politischen Gegnern Versammlungsfreiheit zuzugestehen und die politische statt die juristische Auseinandersetzung zu suchen.“

All diese Einwände sagen nichts dazu, warum Thüringen kein eigenes Versammlungsgesetz bekommen soll. Selbst wenn die Initiative dazu von der Opposition ausgeht. Das gemeinsam zu erreichen, wäre ein schöner Beleg für die viel beschworene Gemeinsamkeit der Demokraten. Dagegen spräche nicht einmal, dass der Entwurf in seiner Begründung gewisse Anregung bei der Begründung des bayerischen Versammlungsgesetzes von 2008 genommen hat.

Es hätte schöner losgehen sollen

Tag 1 nachdem der Grünen-Chef seinen Facebook-Auftritt beendet hat und zugleich seine 48000 Follower auf Twitter allein zurücklässt. Legt man die Zahl zugrunde und zieht man dazu in Erwägung, dass die Partei 75000 Mitglieder zum Jahresbeginn auch via Twitter ausgewiesen hat und dass unter den Followern diverse Nichtmitglieder waren, drängt sich einem die Frage auf, wie dieser Schlupf zu erklären ist. Dass es keinen Zwang für Parteimitglieder gibt, dem Vorsitzenden zu folgen, liegt auf der Hand, ist jedoch nur die am wenigsten komplexe der möglichen Erklärungen. Dass der Parteichef sich einer Möglichkeit begibt, seine Kommentare, Vorstellungen und Absichten unmittelbar kundzutun weiß er selbst. Aber er hat nach der zweiten, wie er selbst sagt, „lasch“ formulierten Wortmeldung zu einem bevorstehenden Wahlkampf, entschieden, Twitter sei daran schuld, dass er einen (weiteres Zitat) „dämlichen Fehler“ zwei mal begangen hat. Eine nette Geste. Das schont seine unmittelbare Umgebung, die die Tücke in dem Video nicht erkennen wollte oder nicht zu erkennen vermochte. Und es ist auch ein gnädiger Umgang mit seinen Thüringer Freunden, die wohl dachten, hej, das kommt aus der Zentrale, raus damit zu Twitter. Wenn die anderen missverstehen, sind sie selbst dran schuld. Zuvor hatte sich auch schon eine andere wichtige Grüne ebenso missverständlich in der Sache geäußert. Das Echo folgte auf dem Fuß. Die Lernkurve bei den Wahlkampfbetreuern, bei den Beratern, die was mit Medien studiert haben und was mit Internet, ist offenbar flach. Das könnte man ja noch abstellen. Erste Erkenntnis: wenn man nicht schwimmen kann, liegt es nicht an der Badehose. Zweite Erkenntnis: wenn Dummes über Twitter verbreitet wird, liegt es nicht an Twitter. Es wird nur rascher, breiter verteilt, als wenn man sich dumm unter Vertrauten äußert.

Es hätte so schön ins Superwahljahr gehen sollen, isses aber nicht. Die Grünen haben den Start ohne Zutun der politischen Kontrahenten vergeigt. Das steht fest. Da ist der verunglückte Twitterauftritt nicht mal die Spitze. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass ein früherer grüner Parlamentarischer Staatsekretär nach einer Beschäftigung bei einem Schoko-Riegel-Produzenten (gesunde Ernährung ist das nicht und schon gar nicht veggy) zum Gottseibeiuns überläuft und als Cheflobbyist auch seine Parteifreunde überzeugen soll, dass ein Roundup so fies nicht ist, und dass ein großer Chemie-Konzern die Grünen in ihrem Mühen unterstützen kann, die Welt lebenswerter zu machen und das Welternährungsproblem zu lösen. Man muss gar nicht darüber befinden, ob diese Personalie toxischer ist, als der Flug der einer bayerischen Spitzengrünen über den Jahreswechsel nach Kalifornien zum Eisessen oder der Reitausflug eines anderen Grünen in die Anden. Der Flug nach San Francisco sei der Fraktionschefin im Bayerischen Landtag nicht vorzuwerfen, aber der Rückflug twitterte jemand sarkastisch als das der Parteichef dort noch selbst lesen konnte. Kann auch sein, dass ihm ein Zuarbeiter das Konvolut dazu auf den Schreibtisch gelegt hat.

Jeder Mensch macht Fehler. Zu sagen, dieser Satz sei eine Binse, ist eine Binse. Dass aber selbst Grüne an den Fehlern ihres Spitzenpersonals verzweifeln könnten, muss denen zu denken geben.

Fünf Minuten

Zu sagen, der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates hatte keinen guten Tag, wäre übertrieben. Er hatte seine fünf Minuten. Und das kam so:

Die CDU-Fraktion hatte im Landtag eine Aktuelle Stunde zur prekären Situation im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes anberaumt. In diesem parlamentarischen Format kann jede Fraktion ein Mitglied zu einem Thema sprechen lassen, das sie für wichtig erachtet. Die anderen Fraktionen ergänzen und stimmen zu, so sie zur Koalition gehören. Die Opposition erklärt aus diesem Anlass gern, die Landesregierung habe dies unterlassen, jenes versäumt. Die Koalition widerspricht in der Regel, und eigentlich hat das zuständige Kabinettsmitglied das letzte Wort.

Die CDU wollte also die prekäre Lage im öffentlichen Gesundheitswesen thematisieren. Ihr Sprecher zeigte auf die Schwachstellen: Fehlende Amtsärzte hier, kein Nachwuchs zu erwarten weil die Mediziner in der Verwaltung schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen in den kommunalen Krankenhäusern – von 1000 Euro bis 1500 Euro war die Rede. Der CDU-Mann suchte die Schuld dafür bei der Landesregierung. Der SPD-Sprecher, Mediziner und ehemaliger Mitarbeiter in einem Gesundheitsamt gab ihm Recht bei der Einschätzung der schlimmen Lage, zeigte aber auch auf, dass die CDU, als sie in Regierungsverantwortung stand den Grundstein gelegt habe, und dass es nach der Zahl der unbesetzen Planstellen für Amtsärzte zu CDU-Zeiten eigentlich noch schlimmer war. Der Sprecher der Linken machte Vorschläge, wie nach seiner Meinung die Malaise beendet werden könnte. Zentralisierung war sein Stichwort. Die Amtsärzte und die Gesundheitsämter sollten doch den Kreisen und kreisfreien Städten weggenommen und in den vier Planungsregionen angesiedelt werden. Überhaupt hätten die Landräte im Streit um die Gebietsreform immer gesagt: „Wir können unsere Aufgaben erfüllen, gebt uns nur das Geld.“ Er habe Recht behalten mit seiner Vorhersage, dass sich im öffentlichen Gesundheitswesen als erstes zeige, wie nötig die Kreisgebietsreform sei.

Gebietsreform war das zweite Schlagwort des Nachmittags. Für R2G ein wunder Punkt im Allgemeinen, und weil tags zuvor der Eisenacher Stadtrat gegen die Fusion mit dem Wartburgkreis gestimmt hatte im Besonderen. Also dass die Eisenacher CDU dagegen war, geschenkt. Nein, die gesamte SPD-Fraktion hatte sich auch gegen die Fusion gewandt. Dass damit zu rechnen war, darauf hatte schon im September eine SPD- Abgeordnete vor dem Landtag aufmerksam gemacht. Man habe die Bürger nicht mitgenommen. Sie nannte die Vorgehensweise „konträr“ gegenüber der Vorgehnsweise bei den anderen Gemeindefusionen. „Am Ende des Tages kann es sein, dass wir hier stehen und die Bürger von Eisenach das Gesetz mehrheitlich gar nicht wollen“. So ist es augenscheinlich gekommen. Das Gesetz zur Fusion von Stadt und Kreis, das zur Beratung anstand, musste auf Antrag der Linke von der Tagesordnung genommen werden

Und der Ministerpräsident nimmt übel.

Als es in der Aktuellen Stunde zum eigentlichen Thema ÖGD mit den Meinungen und Vorwürfen hin und her ging, saß er noch ruhig auf seinem Platz. Als der CDU-Abgeordnete durch ungeschicktes Agieren der Gesundheitsministerin – sie sprach über die verabredete Zeit hinaus und so musste eine zweite Runde für Wortmeldumgen der Abgeordneten eröffnet werden – neue Gelegenheit bekam, sich uneinsichtig zu zeigen und der SPD-Mann und der Linken-Gesundheitsexperte ihn auf Schwächen in seiner Argumentation aufmerksam gemacht hatten und die CDU auf Versäumnisse in ihrer Regierungszeit, hielt es den Regierungschef nicht auf dem Platz. Er griff in die Debatte ein. Anfangs, man merkte ihm da schon die Erregung an, bot der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär dem CDU-Abgeordneten etwas mokant Nachhilfe zum Thema Tarifautonomie an. Das Land verhandele nicht die Tarife für die kommunale Familie. Recht hat er. Das Thema des Ministerpräsidenten war Tarifautonomie und er wurde im Ton gleichsam wieder zum Gewerkschafter. Der Parlamentarische Geschäftsführer schaltete sich – nicht unüblich – von seinem Platz ein und der Ministerpräsident fuhr ihn an: „Ich weiß nicht, was der Herr da vorne jetzt gerade von sich gibt“. Dann kam von ihm noch mehrmals das Wort Tarifautonomie in Richtung CDU-Bänke, dazwischen „Schwachsinn“. Und dann der Höhepunkt adressiert an den Parlamentarischen Geschäftsführer: „… da würd ich nicht so doof grinsen. Das finde ich unerträglich…“ Hier schaltete sich die Sitzungspräsidentin ein. Der Landesregierung könne sie keinen Ordnungsruf erteilen. Sie bat den Regierungschef, der nicht Mitglied des Landtages ist dennoch, „den Stil des Hauses zu beachten“.

Entschuldigt hat sich der MP bislang nicht. „Je schwächer das Argument, desto stärker die Worte“, möchte man den Philosophen Ludwig Wittgenstein zitieren.

Im fremden Revier

Es war die Fraktionschefin der Linke im Thüringer Landtag S H-W, die als erste aus der Politik die Meldung des Tages kommentierte. Die CDU im Thüringer Landtag hat eine Lösung für die vakante Präsidentschaft im Hohen Haus gefunden. Die Meldung verbreiteten die Urheber nicht selbst. Sie kam via Zeitung, nicht mal der größten in Thüringen. Ein wenig mokant bemerkte die Linke-Landeschefin, dass sich unter den 34 Abgeordneten niemand für das besondere Amt gefunden habe. Da lief für die CDU-Fraktion in Sachen Landtagspräsidentschaft also einiges schief.

Es begann mit der überraschenden Demissionierung des Primus inter Pares CC und das mit der Begründung, er strebe kein neues Mandat in der kommenden Legislatur an, darum könne er das Amt nicht mit der nötigen Autorität ausfüllen. Die Fraktion vermochte es nicht, sich von dieser Beschreibung des Präsidenten-Amtes als Platz in der Ausdingstube des Parlaments zu lösen. So wurde die Zahl der möglichen Kandidaten oder Kandidatinnen unnötig eingeschränkt. Als dann der Chef der SPD-Fraktion in beispielloser Art den Personalvorschlag machte, nominiert die Nicht-Abgeordnete BD, die wählen wir mit, wurde zugleich signalisiert, ihr könnt benennen, wen ihr wollt, wir wollen immer jemand anderes. Zuvor hatte schon der Koalitionspartner Grüne den CDU-Kandidaten eine Provokation genannt. Eine Begründung wurde in der einschlägigen Pressemitteilung nicht mitgeliefert. Dass danach der Abgeordnete der größten Landtagsfraktion in der Abstimmung durchfallen würde, war klar. Da kann hintan gestellt bleiben, dass die Überlegungen des CDU-Fraktionschefs anfänglich in eine ähnliche Richtung gegangen sein mögen, nur dass der die Oberbürgermeisterwahl in Ilmenau und die Kandidatur eines Fraktionsmitgliedes in seinem Kalkül gehabt haben mag. Es hätte so elegant aussehen können. Hat es aber nicht.

Nun gibt die Erfurter Landtagsabgeordnete MW ihr Mandat auf. Das wird begründet mit ihrer Bewerbung um einen Sitz im Europaparlament und dass sie sich intensiv auf den Wahlkampf vorbereiten wolle und mit noch anderer politischer Poesie garniert. Zwischen dieser Ankündigung und der Nominierung als Kandidatin im Landesvorstand hatte die CDU aber auch schon ein paar Tage vergehen lassen. So wurde der Anschein erweckt, SPD-Fraktionschef MH habe im fremden Revier Personalpolitik angeregt. Obwohl die Sozialdemokraten ihre Wunschkandidatin bekommen werden, wird es aus der CDU-Fraktion immer heißen: „Nein, nein, so war es nicht.“ Das mag ja so sein. Planvolles Handeln sieht dennoch anders aus.

p.s. Auf die Idee, dass die Fraktionsführer MM und MH in dieser wichtigen Frage über Bande gespielt haben, um den derzeitigen Koalitionspartnern der SPD anzudeuten, die Fortsetzung von R2G ist die derzeit gewollte, aber nicht die einzige Option, wird keiner kommen.