Was sind die Grünen nicht eine lustige Partei. Wenige Tage vor einer vorgezogenen Bundestagswahl organisieren sie sich zwei, nun ja Zwischenfälle, die die seinerzeitige Erregung wegen einer Forderung nach einem Veggie-Day wie ein lindes Frühlingslüftchen erscheinen lassen. Und dennoch wollen sie die Wählerschaft glauben lassen, dass ihr Spitzenkandidat so viel Zustimmung genießt, dass es zum Kanzler reiche. Als würde der direkt gewählt.
Zunächst kam der mit einem Vorstoß, der zu einer Debatte darüber Anlass gibt, ob zum Beispiel die Bezieherin einer nach Milliarden Euro zählenden Dividende aus Aktienbesitz durch die Verbeitragung des Kapitalertrags für die gesetzliche Krankenversicherung – Jahreshöchstbeitrag derzeit um die 13000 Euro – sie zur Inanspruchnahme von kassenärztlichen Leistungen berechtigt. Ne Fistel am Weisheitszahn unten rechts behandelt von nem Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Praxis um die Ecke. Aber Varizen-Ziehen abgerechnet bei der privaten Krankenkasse. So in der Art. Und dann wird nur wenige Tage später eine Intrige gegen ein Grünen-Mitglied des Bundestages öffentlich, den die Verbreitung von Vorwürfen sexueller Belästigung durch den RBB wohl die politische Karriere gekostet haben dürfte. Im Gegenzug profitierte ausgerechnet der Wahlkampfmanager des zuvor erwähnten Spitzenkandidaten durch Vorrücken auf Platz 2 der Berliner Landesliste. Der Verzicht des Opfers der Intrige machte die sonst erforderliche Kampfabstimmung um den aussichtsreichen Listenplatz. Nachfolgend wurde ihm auch das Direktmandat streitig gemacht. Des einen sin Uhl … Wir kennen das.
Dem regionalen TV-Sender ist gerade die sich auf diverse Versicherungen an Eides statt und Gespräche mit vorgeblich betroffenen Frauen stützende umfangreiche Berichterstattung sowas von geplatzt, dass die einschlägigen Berichte aus dem Netz, das nicht vergisst, genommen wurden. Derzeit konzentriert sich der Unmut der hinter die Fichte geführten Redakteure, auf eine, wie sie verbreiten, Bezirkspolitikerin die ihnen als Anke B. eine Eidestattliche Versicherung unterschob, die sich als falsch erwies, nachdem man Anke B. nicht auffinden konnte. Als ob man Redakteure nicht belügen dürfe, verbreitet der RBB, die Frau habe sich durch die falsche Eidestattliche Versicherung strafbar gemacht. Nicht mal eine gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft abgegebene gefakete Eidestattliche Versicherung ist strafbar. Die vierte Gewalt darf man belügen, dass sich die Balken biegen. Die Paragraphen 156 und 164 des Strafgesetzbuches geben dazu eindeutig Auskunft.
Wenn durch sorgfältige Recherche und Gegenrecherche eine Story schon vor ihrer Veröffentlichung platzt, ist das allemal angenehmer als die derzeitige Malaise, in der sich der RBB befindet. Wenn darüber hinaus noch verbreitet werden kann, dass der Wahlkampfmanager des Spitzenkandidaten auch für den RBB gearbeitet hat und folglich noch Kontakte in den Sender haben dürfte, erscheinen die zuständigen Redakteure wenn schon nicht wie grüne Aktivisten so doch wie nützliche Idioten.
Zurück bleibt darüber hinaus eine Partei, in der mindestens zum zweiten Mal nicht überprüfbare Vorwürfe gegen ein zum Zeitpunkt der Vorwürfe wichtiges Mitglied erhoben worden sind. Im schönsten Freistaat betraf das 2023 einen Grünen, der zum Zeitpunkt als der Partei der Justizminister abhanden gekommen ist, auf der Landesliste zur Wahl zum 7. Landtag Nachrücker für jedes Fraktionsmitglied gewesen wäre, das an die Spitze des Justizministeriums getreten wäre und folglich auf sein Mandat hätte verzichten müssen. Um das zu verhindern wurde damals völlig überraschend die Mitarbeiterin einer Polizeibeschwerdestelle, die erst zwei Jahre zuvor der Partei beigetreten war, zur Ministerin bestellt. Der Mann wurde aus der Partei ausgeschlossen. Im 8. Landtag sitzt er für das BSW. Wenigsten für diesen Ex-Grünen ist die Geschichte erklecklich ausgegangen.
p.s. Mittlerweile verdichten sich Hinweise, dass die 27-jährige Fraktionschefin der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Mitte hinter dem Pseudonym Anke B. steckt.