Verfassung und Wirklichkeit

Die Verfassung des schönsten Freistaates hat einen eigenen Artikel, der die Stellung der Opposition im Landtag umschreibt. Der Artikel geht so:

Artikel 59

(1) Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

(2) Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung.

Mit irgendwelche einschränkenden Epitheta operiert die Landesverfassung nicht. Die Verfassung und mithin auch dieser Artikel galten, als die CDU mit absoluter Mehrheit regierte. Sie galten, als nach Landtagswahlen 2009 erstmals eine Regierung geführt von der Nachfolgepartei der SED möglich gewesen wäre, die SPD aber als Juniorpartner eine Koalition mit CDU ging. Sie galten, als ein viertel Jahrhundert nach der friedlichen Revolution in der DDR die Linke erstmals in Thüringen in Regierungsverantwortung gewählt wurde. Sie gilt ungeachtet der Pattsituation zwischen den die Brombeer-Regierung tragenden drei Fraktionen und den beiden Oppositionsfraktionen.

Da ist nix zu lesen von möglichen Einschränkungen der Rechte und Möglichkeiten, die Oppositionsrolle auszufüllen. Es gab auch in der Vergangenheit Ningeligkeiten zum Beispiel gegen die SED-Nachfolger. Die oppositionelle PDS schickte erst keine Mitglieder in die Wahl für die PKK, wie etwa in deren Bericht an den 4. Landtag am 3. März 2006 zu lesen ist. Im Februar 2014 in der fünften Legislatur brachte die Linke ein Gesetz zur Auflösung des Thüringer Verfassungsschutzes ein. Sie sah darin „einen großen Schritt auf dem transformatorischen Prozess in eine geheimdienst– und nachrichtendienstfreie Gesellschaft“. In der 6. Legislatur führte dann ein Linke-Abgeordneter die PKK. Hat das eine mit dem anderen zu tun?

Nach der Landtagswahl am 14. September 2014 – nur ein Jahr, nachdem sie gegründet worden war – zog die Partei, deren Name nicht genannt werden möge, um sie nicht noch stärker zu machen, als sie ohnehin durch Zutun und Lassen der konkurrierenden Parteien geworden ist, in den 6. Landtag ein. 52,4 Prozent der Wahlberechtigten setzten die Partei mit elf Abgeordneten gemeinsam mit der CDU auf die Oppositionsbänke. R2G hatte nach einem Hin und Her zweier MdB eine Stimme mehr als die Oppositionsfraktionen. Was Oppositionsarbeit selbst bei knapper Mehrheit der die Regierung tragenden Fraktionen wert ist, erfuhr die CDU beispielsweise in der Haushaltsdebatte für den Doppeletat 2018/2019. 1200 Änderungsanträge der Fraktion ließ die knappe Regierungsmehrheit durchfallen.

Im 7. Landtag der am 27. Oktober 2019 gewählt wurde, konnte die betreffende Oppositionspartei die Zahl ihrer Sitze auf 22 verdoppeln. 21 gingen an die CDU, fünf an die FDP – Mehrheit für R2G perdu. Vier Stimmen fehlten. Die linksgeführte Regierung rettete sich über die Zeit durch ein Stabilitätsabkommen, im Grunde aber dadurch, dass man darauf vertrauen konnte, dass die gemeinsame Kraft der drei sehr verschiedenen Oppositionsfraktionen nicht wirksam werden konnte. Eine Blockade bei der Wahl von Richtern und Staatsanwälten konnte damals nur dadurch verhindert werden, dass der Kandidat der rechts vom Rednerpult sitzende Fraktion ins Amt des Parlamentsvizepräsidenten gewählt wurde. Sogar mit der Stimme des Minderheitsregierungsschefs. Der begründete öffentlich seinen Schritt: „Ich habe mich sehr grundsätzlich entschieden, auch mit meiner Stimme den Weg frei zu machen für die parlamentarische Teilhabe, die jeder Fraktion zugebilligt werden muss.“

Von all dem war nichts mehr zu hören, als nach der Bundestagswahl 2021 der Vizepräsident sich nach Berlin verabschiedete. Sämtliche Kandidaten wurden in der verbleibenden Legislatur für nicht achtbar genug befunden. Nix mehr mit Teilhabe. Keine Wahl der Kandidaten in die PKK, in die G10-Kommission. Begründungen wurden in den Kandidaten selbst gefunden und in der anfänglichen Einschätzung des Verfassungsschutzes, die Partei sei ein rechtsextremer Verdachtsfall und später sie sei gesichert rechtsextrem. Da konnte leicht begründet werden, dass nicht die mit der Kontrolle des Nachrichtendienstes befasst sein könnten, die der Verfassungsschutz kontrolliere.

Das Vorgehen auf parlamentarisch-politischer Ebene wurde 2022 durch gemeinsames Agieren der Minderheitsregierung und der von Rednern der Linke gern als demokratisch bezeichneten Fraktionen unterfüttert mit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen des Landtags im Gremium vertreten sein“, hieß es vorübergehend im Gesetz.

Als das Gesetz vom 7. Landtag geändert wurde, konnte keiner ahnen, dass in der folgenden Legislatur die Partei mit 32 Mandaten stärkste Kraft werden würde. Die zu erwartenden Capricen wurden schon bei der Konstituierung erkennbar. Wer erinnert sich nicht an den eigenartig agierenden Alterpräsidenten.

Die CDU – im 7. Landtag in der Opposition – organisierte für den 8. Landtag mit BSW und SPD die zweite Minderheitsregierung für den schönsten Freistaat in Folge. Sie ist auf die Unterstützung der Linke angewiesen. Die gibt sie gern für weitere Änderungen der Gesetzeslage zuungunsten der größten Fraktion im Landtag, um die Demokratie im Freistaat zu schützen, wie argumentiert wird. Ursprünglich hatte das Verfassungsschutzgesetz verfügt, die PKK habe aus fünf Mitgliedern zu bestehen, die zu Be-
ginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d‘Hondt) gewählt werden.

Im März dieses Jahres änderte der Landtag das Gesetz erneut und bestimmte fortan, dass der Landtag festlegen könne, aus wie vielen Abgeordneten die PKK zu bestehen habe – mindestens drei, maximal sechs. Wieder unterschieden in Regierungsseite und Opposition. Danach machte er von seinem neu gefassten Recht Gebrauch und legte sich auf vier Mitglieder fest.

Das Gesetz wurde so verfassungsgerichtsfest gemacht, um die größte Fraktion aus der PKK fern zuhalten. Vom Verfassungsgerichtshof hatte die Fraktion 2020 noch Recht bekommen, als sie per einstweiliger Anordnung die Konstituierung der PKK verhindern wollte, weil sie in dem Gremium nicht vertreten war. Die Verfassungsgsrichter hatten sich damals intensiv mit den Erfordernissen aus Artikel 59 der Landesverfassung auseinandergesetzt. Sie verwiesen darauf, dass die Gründe für eine Ablehnung in der zur Wahl stehenden Person zu suchen sind. Die vorgeschlagene Person müsse für die nach Artikel 97 der Landesverfassung gestellte Sachaufgabe „objektiv ungeeignet oder nicht vertrauenswürdig“ sein, wenn ihre Nichtwahl gerechtfertigt sein soll.

Die Richter schlossen sich der Rechtsauffassung ihrer sächsischen Kollegen an, die 2007 entschieden hatten, es stelle eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit dar, dass der „Sächsische Landtag bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission alle von der damaligen Antragstellerin vorgeschlagenen Abgeordnetenabgelehnt hatte, ohne durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass solche Ablehnungen nicht von sachwidrigen Gründen bestimmt worden seien.“

All diese Dinge sind nun augenscheinlich nicht mehr beachtlich. Die Verfassungswirklichkeit in Thüringen sieht so aus. Drei Fraktionen benennen zwei Abgeordnete für die Regierungsseite in der PKK. Die beiden sich in gegenseitiger Ablehnung gefallenden Fraktionen benennen jeweils ihre zwei Kandidaten für die Kommission und vier Fraktionen wählen die zwei Kandidaten einer Oppositionsfraktion. Einer Oppositionsfraktion, die dem Haushaltsgesetz für 2025 zur Mehrheit verhalf, der in einem Konsultationsverfahren ein Mitspracherecht eingeräumt wird, noch bevor ein Gesetzentwurf das Parlament erreicht hätte. Dass sie einen Minister oder eine Ministerin in die Landesregierung entsenden kann, dagegen steht das Koopertionsverbot dass sich die CDU per Parteitagsbeschluss auch in Bezug auf die Linke auferlegt hat.

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