Polemik will gelernt sein

Da meinte die allerhöchste Respektsperson dieses schönen Freistaates um das Weihnachtsfest herum, die hierzulande ohnehin schwierige Debatte um Steuern gestalten zu müssen. Die größte Oppostionspartei im Landtag nimmt ihn beim Wort und die Linke nimmt der das übel.

Man könnte doch, so sein Vorschlag in einem Tweet in einem kurz aufgeflackerten Meinungsaustausch zu einer Moschee-Steuer, die Kirchensteuer, die nicht jeder in Deutschland entrichten muss, zu einer Kultursteuer umbauen, vergleichbar der in Italien, die dann jeder abführen muss. Jederman solle sich dafür jährlich wechselbar aussuchen können, wofür sein Anteil ausgegeben werden möge. Welch ein Versprechen. Das ist bisher bei keiner Steuer möglich. Nicht einmal die so genannte Ergänzungsabgabe Solidarzuschlag wird in toto für den Aufbau Ost aufgewendet. Genausowenig wie die Schaumweinsteuer zur Förderung des Weinbaus verbraten wird.

Die CDU-Fraktion im hiesigen Landtag nahm die Vorlage erwartbar ernst und baute darum eine Aktuelle Stunde. Deren finanzpolitischer Sprecher nannte den Vorstoß bizarr. „Das bewährte System der Kirchensteuer würde beseitigt, die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet und als Ersatz müssten die Thüringer Nichtkirchensteuerzahler mehr Steuern zahlen.“ Immerhin 200 Millionen Euro allein in Thüringen, errechnete man in der CDU-Landtagsfraktion. Da scheinen die Kirchensteuerzahler nicht mit reingerechnet.

Weil die Aussicht, ja nur die Erwähnung von Steuererhöhungen, in einem Wahljahr nicht gut ankommt, musste offenkundig der Vorstoß wieder eingesammelt werden. Und die Sprecherin der Linke zum Thema machte das auf eine ziemlich eigenwillige Weise. Sie charakterisierte den Tweet kurzerhand als nicht relevant. Sie nannte ihn wörtlich ein „Nichts“. Sie führte, um das zu unterstreichen, auch die beachtliche Zahl von 55578 Tweets des BR an. Was jedoch wohl nicht als verklausulierte Einschätzung verstanden werden sollte: BR twittert viel, wenn der liebe Tag lang ist. Das alles dürfte BR nicht gefallen haben, der doch mit seinem Kultursteuer-Tweet ein ernstzunehmendes Anliegen vorgebracht haben sollte. Dass ausgerechnet aus der Fraktion seiner Partei das alles ein „Luftschloss“ genannt wird, hat er nicht verdient.

Man kann getrost davon ausgehen, dass BR das alles ernst meint. Man nehme nur den Satz: „Was ist mit der Erhebung der Kirchensteuer? Sollte sie nicht besser zu einer Kultursteuer gewandelt werden, bei der die Steuerbürger selbst entscheiden, für welche Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaft sie verwendet wird?“ Das ist kein weiterer bedeutungsloser, achtlos dahin getippter Tweet. Der Satz stammt aus „Meine Rede Wie ich mir das Verhältnis von Staat und Kirche wünsche“. Zu finden ist er nach nur kurzer Suche auf einer Internetseite zum Reformationsjubiläum 2017. Die anderen vier Politiker und die eine Politikerin, die sich auf der Seite auch zu Wort meldeten, wollten, wie BR sicherlich auch, ernst genommen werden. Die CDU-Fraktion hat ihn ernst genommen. Warum die Linke in ihrer flammenden Rede, die doch die Christdemokraten meinte, ihm das abgesprochen hat, bleibt ihr Geheimnis. Polemik will gelernt sein.

… und dann die Nazikeule

Als Mitte Juli 2017 der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates anlässlich eines rechten politisch-musikalischen Happenings im Süden sich öffentlich Gedanken über die „Präzisierung des Versammlungsrechtes“ machte, echote es: „keine Verschärfung“. So hatten es damals Grüne verstanden und auch Gesetzgeber aus der eigenen Partei des Ministerpräsidenten selbst. Und der Fraktionschef der hierzulande oppositionellen CDU hat es auch so verstanden. Es entspann sich zwischen den beiden ein dermaßen unschöner Wortstreit, dass sich der CDU-Mann gegen den in Frageform vorgebrachten Vorwurf des Linke-Politikers erwehren musste, er habe wohl „einen besonderen Faible“ für Nazi- und Rechtsrockkonzerte. „Oder warum freuen Sie sich so?“ Die Antwort war eindeutig: „Das verbitte ich mir ausdrücklich. Sie hauen andauernd unausgerorenes Zeug raus, haben die Verfassung nicht im Blick und dann die Nazikeule.“ Der Vorstoß des Ministerpräsidenten lief ins Leere. Auch weil ein vom Innenminister in Auftrag gegebenes Gutachten auf die Empfehlung hinauslief: „Hände weg!“ Das Bundesverfassungsgericht hat das Thema nämlich in zahlreichen Urteilen „ausführlich konturiert“, wie Juristen sagen. Selbst wenn Zweifel bestünden, sei dem Recht auf Versammlungsfreiheit freie Bahn zu geben. Das hindert die Verwaltung nicht daran, Rechtsrockkonzerte auf anderen Wegen zu verhindern, wie es in Thüringen bisher zwei mal funktioniert hat.

Nun also hat die Thüringer CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf für ein Thüringer Versammlungsgesetz vorgelegt. Seit 2006 können die Bundesländer derartige Gesetze erlassen. Manche taten das, immer mit Verweis auf das von 1953 datierende Versammlungsgesetz des Bundes und immer mit dem Hinweis darauf, dass es den geänderten Verhältnissen nicht mehr angemessen sei. In ersten Reaktionen aus der Koalition wurde der Entwurf – noch ist er nicht im Landtag – quasi auf vorparlamemtarisch/politischem Feld abgeräumt. Es sei „absurd, demokratiefeindliche Bestrebungen durch Demokratiebeschränkungen bekämpfen zu wollen“, hieß es vom Innenexperten der Linke-Fraktion. Eine „landesrechtliche Beschränkung unterhalb der durch das Bundesverfassungsgericht festgelegten Grundsätze“ sei „selbst verfassungswidrig oder insofern verfassungskonform auszulegen, „dass sie letztlich ins Leere laufen würde“.

Die Grünen im Thüringer Landtag verweisen erneut auf ein eigenes Gutachten vom Juni 2017, das mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung um Rechtsrockkonzerte – nur ein Teilaspekt dessen, was ein Versammlungsgesetz regeln soll – zu der kaum hilfreichen Folgerung kommt: „Die Unterscheidung von Versammlungen und anderen Zusammenkünften setzt eine ins Detail gehende, umsichtige Einzelfallprüfung voraus und es sollte von generalisierenden Einschätzungen Abstand halten, soll sie vor Gericht Bestand haben.“ Und weiter: „Nicht nur nach Lage der Dinge, sondern nach dem Gebot der versammlungsfreundlichen Verfahrensgestaltung spricht Einiges dafür, politischen Gegnern Versammlungsfreiheit zuzugestehen und die politische statt die juristische Auseinandersetzung zu suchen.“

All diese Einwände sagen nichts dazu, warum Thüringen kein eigenes Versammlungsgesetz bekommen soll. Selbst wenn die Initiative dazu von der Opposition ausgeht. Das gemeinsam zu erreichen, wäre ein schöner Beleg für die viel beschworene Gemeinsamkeit der Demokraten. Dagegen spräche nicht einmal, dass der Entwurf in seiner Begründung gewisse Anregung bei der Begründung des bayerischen Versammlungsgesetzes von 2008 genommen hat.

Es hätte schöner losgehen sollen

Tag 1 nachdem der Grünen-Chef seinen Facebook-Auftritt beendet hat und zugleich seine 48000 Follower auf Twitter allein zurücklässt. Legt man die Zahl zugrunde und zieht man dazu in Erwägung, dass die Partei 75000 Mitglieder zum Jahresbeginn auch via Twitter ausgewiesen hat und dass unter den Followern diverse Nichtmitglieder waren, drängt sich einem die Frage auf, wie dieser Schlupf zu erklären ist. Dass es keinen Zwang für Parteimitglieder gibt, dem Vorsitzenden zu folgen, liegt auf der Hand, ist jedoch nur die am wenigsten komplexe der möglichen Erklärungen. Dass der Parteichef sich einer Möglichkeit begibt, seine Kommentare, Vorstellungen und Absichten unmittelbar kundzutun weiß er selbst. Aber er hat nach der zweiten, wie er selbst sagt, „lasch“ formulierten Wortmeldung zu einem bevorstehenden Wahlkampf, entschieden, Twitter sei daran schuld, dass er einen (weiteres Zitat) „dämlichen Fehler“ zwei mal begangen hat. Eine nette Geste. Das schont seine unmittelbare Umgebung, die die Tücke in dem Video nicht erkennen wollte oder nicht zu erkennen vermochte. Und es ist auch ein gnädiger Umgang mit seinen Thüringer Freunden, die wohl dachten, hej, das kommt aus der Zentrale, raus damit zu Twitter. Wenn die anderen missverstehen, sind sie selbst dran schuld. Zuvor hatte sich auch schon eine andere wichtige Grüne ebenso missverständlich in der Sache geäußert. Das Echo folgte auf dem Fuß. Die Lernkurve bei den Wahlkampfbetreuern, bei den Beratern, die was mit Medien studiert haben und was mit Internet, ist offenbar flach. Das könnte man ja noch abstellen. Erste Erkenntnis: wenn man nicht schwimmen kann, liegt es nicht an der Badehose. Zweite Erkenntnis: wenn Dummes über Twitter verbreitet wird, liegt es nicht an Twitter. Es wird nur rascher, breiter verteilt, als wenn man sich dumm unter Vertrauten äußert.

Es hätte so schön ins Superwahljahr gehen sollen, isses aber nicht. Die Grünen haben den Start ohne Zutun der politischen Kontrahenten vergeigt. Das steht fest. Da ist der verunglückte Twitterauftritt nicht mal die Spitze. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass ein früherer grüner Parlamentarischer Staatsekretär nach einer Beschäftigung bei einem Schoko-Riegel-Produzenten (gesunde Ernährung ist das nicht und schon gar nicht veggy) zum Gottseibeiuns überläuft und als Cheflobbyist auch seine Parteifreunde überzeugen soll, dass ein Roundup so fies nicht ist, und dass ein großer Chemie-Konzern die Grünen in ihrem Mühen unterstützen kann, die Welt lebenswerter zu machen und das Welternährungsproblem zu lösen. Man muss gar nicht darüber befinden, ob diese Personalie toxischer ist, als der Flug der einer bayerischen Spitzengrünen über den Jahreswechsel nach Kalifornien zum Eisessen oder der Reitausflug eines anderen Grünen in die Anden. Der Flug nach San Francisco sei der Fraktionschefin im Bayerischen Landtag nicht vorzuwerfen, aber der Rückflug twitterte jemand sarkastisch als das der Parteichef dort noch selbst lesen konnte. Kann auch sein, dass ihm ein Zuarbeiter das Konvolut dazu auf den Schreibtisch gelegt hat.

Jeder Mensch macht Fehler. Zu sagen, dieser Satz sei eine Binse, ist eine Binse. Dass aber selbst Grüne an den Fehlern ihres Spitzenpersonals verzweifeln könnten, muss denen zu denken geben.