Waschen und zahlen

Mehrmals in der Woche kommt zu meiner Mutter eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes. Sie erledigt mit ihr die Morgentoilette. Danach wird sie von einem anderen Mitarbeiter in die Tagespflege gefahren. Meine Mutter ist mit dieser Art Betreuung sehr zufrieden. Die Frauen sind nett. Das Essen schmeckt, die Gesellschaft Gleichaltriger ist abwechslungsreich. Ihre Zipperlein kann sie relativieren, es gibt Männer und Frauen, die gebrechlicher sind als die fast 88-Jährige Badenserin. Die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes wechseln in unregelmäßigen Abständen, was mit dem Dienstplan zu tun haben mag, aber wohl mehr mit der Fluktuation der Helferinnen. Die Zeiten sind lange vorbei, als mir meine Mutter erzählte, dass zu ihr eine Zeit lang ein Pfleger kam, der ein Ehepaar in seinem Urlaub auf dessen Reisen betreute. Wenn meine Mutter vermutet, der häufige Wechsel ihrer „Waschfrauen“ habe wohl mit der Bezahlung zu tun, frage ich sie ein wenig sophistisch, was man – bei aller angemessenen Wertschätzung der nicht einfachen Arbeit – einer Frau als Gehalt gewähren sollte, die tagtäglich andere Frauen oder Männer wäscht.

Ich habe ihr vor kurzem Zahlen aus einer ausführlichen Studie des Bundesgesundheitsministeriums genannt. Laut dem Papier von 2015 betrug der Medianwert des Einkommens für Altenpflege-Helferinnen in Thüringen 1446 Euro brutto. Der Median ist der Wert, unterhalb und oberhalb dessen gleichviel Pflegerinnen liegen. Ich habe meine Mutter in dem Glauben gelassen, es sei der Durchschnittsverdienst. Was sie sofort erwiderte: „Dann muss es ja Frauen geben, die noch weniger bekommen.“ Der Vergleichswert für Westdeutschland lag 2013 bei 1855 Euro. Der deutschlandweite Wert betrug 1741 Euro. Bei einem Umzug nach Nordrhein-Westfalen könnte eine Helferin statistisch das Gehalt um etwa 600 Euro aufbessern. Aber statistisch kann man bekanntermaßen nicht umziehen. Für teilzeitbeschäftigte Frauen sieht es noch schlechter aus. 1246 Euro wurden für sie als Bezugsgröße angegeben. Eine aktuellere, weniger ausführliche Statistik weist für Altenpflege-Helferinnen in Ostdeutschland 1495 Euro als Durchschnittsverdienst aus.

Bei einem Anteil von Teilzeitbeschäftigungen unter Altenpflege-Helfern in Ostdeutschland von fast 76 Prozent und Wochenstundenzeiten im Teilzeitbereich von etwa 26 Stunden könnte man behaupten, dafür sei das Gehalt angemessen. Doch gab etwa ein Fünftel der Befragten an, eine Vollzeittätigkeit sei nicht zu finden gewesen. Man kann vermutlich den Anteil derer, die mit ihren Einkünften unzufrieden sind, gleich hoch ansetzen.

Nun fordert die Linke, einen Mindestlohn in der Pflege von 14,50 Euro. Perspektivisch dürften nicht weniger als 3000 Euro monatlich gezahlt werden. Im Wahlprogramm kümmerte sich die Partei mit dieser Forderung noch um Pflegefachkräfte. Perspektivisch? Sofort, meinte meine Mutter voller Dankbarkeit für die Frauen, die zu ihr kommen. Das wären gemessen an den Zahlen von 2013 in den neuen Ländern perspektivisch eine Verdopplung der Bezüge für Helferinnen. Die Antwort der Chefin des privaten Pflegedienstes meiner Mutter kann ich mir ausmalen. Wie sie würden auch großen Pflegedienste die Forderung zurückweisen, zumindest würden sie sagen, wir würden ja mehr zahlen und auf die Pflegeversicherung weisen. Und die würde sagen, wir würden ja höhere Pflegesätze zahlen können, wenn, ja wenn die Beiträge zur Pflegeversicherung entsprechend angehoben würden. Selbst bei jährlichen Steigerungen von illusorischen 5 Prozent würde es, laienhaft überschlagen, weit mehr als ein Dutzend Jahre dauern, bis die Zielvorgabe ereicht wäre. Den Zeitraum selbst auf 20 Jahre strecken zu wollen, erscheint auch noch wie eine Phantasmagorie. Der Wahlkampf ist offenbar nicht vorbei.

Nach dem Abschied

Thüringens rot-rot-grüne Landesregierung meint, ihr Ansehen schützen zu müssen und das aller nachfolgenden Regierungen auch. Sie bringt aus diesem Grund eine Änderung des Ministergesetzes auf dem Weg. Mitglieder und ehemalige Mitglieder der Landesregierung müssen laut dem Entwurf zum 3.Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes, DS 6/4650, anzeigen, wenn sie mit den Vorbereitungen zur Aufnahme einer Beschäftigung beginnen oder ihnen eine angeboten wird. Bereits wenn die Regierung befürchten muss, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann, kann die Aufnahme der Beschäftigung in den ersten 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt für bis zu 18 Monate untersagt werden. So steht es im Karenzzeit-Gesetzentwurf.

Ob der Fall vorliegt, darüber soll ein von der Landesregierung vorgeschlagenes, vom Landtagspräsidenten für fünf Jahre berufenes dreiköpfiges Ehrenkomitee befinden. Nach dessen Empfehlung veröffentlicht die Landesregierung ihre Entscheidung. In Brandenburg wo, die Autoren des Entwurfs jede Menge Anleihen beim dortigen Ministergesetz genommen haben, delegiert die Landesregierung die Beschäftigung mit sich selbst ausdrücklich nicht an Außenstehende. Sich von derartig heiklen Vorgängen entlasten zu wollen, wäre eine schwache Begründung für das Ehrenkomitee. Das Gremium hätte nach jedem Regierungswechsel alle Hände voll zu tun. Gewisse „Spannungen“ zwischen dem Gremium und der Regierung sind nicht auszuschließen. Gerade die jüngste Kabinettsumbildung legt ja die Vermutung nahe, dass auch in Zukunft ein Koalitionspartner veranlasst sein kann, einen Amtsverzicht nicht dadurch zu erschweren, dass dem betreffenden Kabinettsmitglied, das nicht Landtagsmitglied ist, der kurze Weg in die Wirtschaft „unnötig“ vermiest wird.

Wann wäre eigentlich zweifelsfrei gegeben, dass die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt ist? Und was für ein Rechtsbegriff ist „beeinträchtigte Integrität der Landesregierung“? Tritt der Fall ein, wenn ein TV-Sender auf die Pläne eines gewesenen oder Noch-Kabinettsmitgliedes aufmerksam macht oder eine Zeitung oder ist sie erst gegeben, wenn sich Mitglieder der Opposition lautstark erregen und im Landtag eine mündliche Anfrage an den Regierungschef platzieren? Der Fall eines ehemaligen liberalen EU-Kommissars, der in einen international agierenden Telefon-Konzern wechselte, ist ja in Erfurt nicht zu erwarten. Soll es also so sein, dass, sagen wir, die Agraministerin, nach Inkrafttreten des Gesetzes für eine gewisse Zeit daran gehindert werden kann, die Leitung eines Agrar-Konzerns zu übernehmen. Soll die Sozialministerin eine Schamfrist verstreichen lassen müssen, bis sie in die Geschäftsführung eines Gesundheitsunternehmens eintreten darf. Dürfte andererseits der Justizminister gegebenenfalls rasch in eine gut eingeführte Anwaltskanzlei eintreten? Das Gesetz gibt Ermessenspielräume und wo die existieren, können sie ausgeschritten werden oder eben nicht. Sowohl vom beratenden Gremium wie danach von der Regierung. Und das kann von Betroffenen bei Gericht angefragt werden. Nicht erst in einem solchen Fall würde es rechtlich, wie auch politisch heikel.

Zwischenrufe und Büroklammern

„Der lügt einfach!“, schallte es am 28. September während der 95. Sitzung des 6.Thüringer Landtags durch den Plenarsaal. Der neue rot-rot-grüne Innenminister hatte gerade den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs eingebracht. Der CDU-Fraktionschef hatte seine Gegenrede gerade begonnen und bemerkt, der Gesetzentwurf sei zu spät eingebracht worden. Der CDU-Politiker bezog sich darauf, dass der Entwurf zum Haushaltsgesetz und der zum Kommunalen Finanzausgleich in deutlichem zeitlichen Abstand vorgelegt wurden.

Der Koalitionär hätte „falsch“ rufen können, was gegen parlamentarische Sprachregeln nicht verstoßen hätte. Aber er rief: „Der lügt einfach!“. Das brachte dem Linken einen Ordungsruf des Sitzungspräsidenten ein. Die Episode zeigt, dass es mit dem Spruch vom Haushaltsrecht als dem Königsrecht des Landtages nicht weit hergeholt ist. Gerade bei der Debatte um den jeweiligen Haushaltsentwurf zeigt sich die Spaltung des Landtags in Regierungs- und Opositionsfraktionen. Das ist nicht erst so seit Linke, SPD und Grüne die Regierung stellen. Neu ist, dass die CDU – anders als bei den Beratungen zum laufenden Haushalt – aus der Minderheiten-Position Einfluss nehmen will.

Der Zwischenruf von den Koalitionsbänken gab einen Vorgeschmack davon welcher Art, die Auseinandersetzung um den Doppelhaushaushalt 2018/2019 sein würde. Dann kam am 18. Oktober ein Interview eines weiteren Linke-Abgeordneten, der erklärte: „Anders ist diesmal, dass die CDU dieses Verfahren extrem intensiviert, mit der Drohung beim kleinsten Verfahrensfehler vor das Verfassungsgericht zu ziehen.“ Vorwürfe drangen in die Öffentlichkeit, die CDU verfolge eine Chaos-Strategie. Zum Beleg wurde auf zahllose Anfragen verwiesen, selbst nach dem Verbrauch von Büroklammern und wer eigentlich in welchem Haus den arbeitstäglichen Pressespiegel lese. Jetzt heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „In den vergangenen Wochen hat die CDU-Fraktion durch Anfragen in einem bislang nie dagewesenen Ausmaß die Haushaltsverhandlungen massiv verzögert. Dieses Verfahren hat die Oppositionsfraktion extrem intensiviert und droht beim kleinsten Verfahrensfehler vor das Verfassungsgericht zu ziehen.“ Die zahlreichen CDU-Anfragen hätten vielhundertseitige Ausschuss-Protokolle zur Folge, hört man. Eine Rückfrage in der SPD-Fraktion, wie viele Anfragen zu welchem Thema CDU-Abgeordnete eingebracht hätten, blieb unbeantwortet. Darf man nicht als Außenstehender erwarten, dass ein derartig schwerwiegender Vorwurf rasch mit mehr Beispielen für eine eventuelle Verzögerungstaktik der CDU unterfüttert wird als nur mit den immer wieder in Variationen bemühten Büroklammern und dem Pressespiegel? Der neuerliche Hinweis auf den Gang zum Verfassungsgericht beim kleinsten Verfahrensfehler liest sich darüber hinaus, als sei die Pressemitteilung schon am 18. Oktober verfasst gewesen.

Aus der Unionsfraktion hieß es sehr entschieden, es gebe keine derartigen wiederholten Drohungen mit dem Verfassungsgerichtshof. Man muss sich fragen, was Rot-Rot-Grün die Öffentlichkeit glauben machen möchte, wer alles in der CDU-Fraktion ernsthaft mit dem Gang nach Weimar drohen darf. Ein Fingerzeig auf den Verfassungsgrichtshof kam allerdings vom CDU-Fraktionschef. Der mahnte im Plenum an, die Anhörungsrechte der Kommunen zu achten.

Die Koalition kündigte jetzt an, der Haushalt 2018/2019 werde wegen des provozierenden Handelns der CDU statt im Dezember erst im Januar verabschiedet.

Vom Wort eines Thüringer Ministers

Was gilt in Thüringen das Wort eines Ministers? Auf diese Frage läuft mittlerweile die seit über einem Jahr schwelende „Sohnemannaffäre“ um den grünen Justizminister zu. Noch bevor die Ungereimtheiten um die fragwürdige Freistellung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt den Landtag beschäftigten, kündigte der Minister an, sein Sohn werde, „so dies rechtlich möglich ist“ in der 11. Klasse eine gleichgestellte Prüfung ablegen. „Weder er noch wir wollten und wollen den Eindruck, dass er sich mit meiner Hilfe um eine Prüfung drücken wollte, im Raum stehen lassen.“ Der zweite Thüringer Bildungsminister ist mittlerweile mit dem Vorgang befasst und der musste dieser Tage in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der CDU-Fraktion (DS 6/4585) mitteilen, „bislang wurde ein solcher Antrag nicht gestellt“ (Stand 2. Oktober).

Seit reichlich einem Jahr beschäftigt die Affäre nach diversen parlamentarischen Erörterungen den dritten Untersuchungsausschuss des Landtages. Der klaubt nach neun Sitzungen noch immer Akten zum Vorgang zusammen und die Beteiligten wissen trotz mehrerer dienstlicher Erklärungen von Landesbediensteten immer noch nicht, ob sie mittlerweile über ein vollständiges Konvolut verfügen. Die Befragung von Zeugen zum eigentlichen Vorgang hat noch nicht begonnen.

2016, kurz vor Abschluss der zehnten Klasse bis fast zum Ende der Ferien war der Sohn für drei Monate im Ausland. Im Sommer des vergangenen Jahres begann das Hin und Her, damals rückte der Sohn in die elfte Klasse vor. Er wurde nicht versetzt, weil die Voraussetzung dafür die Besondere Leistungsfestellung ist. Unter Punkt 13 legen die Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe fest: „Bei einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt von Schülern eines Gymnasiums in der Klassenstufe 10 und der Entscheidung der Klassenkonferenz, dass dem Schüler das Vorrücken in Klassenstufe 11 genehmigt werden kann, wird dem Schüler nicht eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt. Er erhält die Möglichkeit, am Ende der Klassenstufe 11 an der Externenprüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses teilzunehmen“.

Dazu lassen sich verschiedene Überlegungen anstellen. Der Sohn, was verständlich wäre, hatte keine Lust auf freiwillig auferlegten Prüfungsstress. Oder der Minister könnte in der Zwischenzeit die einschränkende Regelung entdeckt haben, der zufolge nur nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt am Ende der elften Klasse, und so weiter und so weiter. In seiner privaten Pressekonferenz am 11. August 2016 erwähnte der Jurist diese Einschränkung nicht. Die damalige Bildungsministerin verbürgte mit ihrer Unterschrift unter die Antwort auf eine Kleine Anfrage wenige Tage später eine, nun ja, sophistische Interpretation dieses Sachverhaltes. Wieder zitiert aus einer Antwort an das Parlament (DS 6/2805) von 2016: „Bei öffentlich zugänglichen Daten wie Gesetzen und Vorschriften können selbst bei Auslassungen am Sachverhalt Interessierte ohne unbilligen Aufwand auf die vollständige Information zurückgreifen.“ Wenn man nicht Kabinettsmitglied ist, könnte man es auch ein bewusst unvollständiges Zitieren unliebsamer rechtlicher Regelungen nennen, zumal wenn das einem Juristen unterläuft.

Im gleichen Zeitraum wurde im August 2016 der Antrag der CDU-Fraktion, zu einem Sonderplenum zu Polizeifragen einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzusetzen, mit der rot-rot-grünen Mehrheit abgewehrt. „Sie haben die Problematik heute wieder aufgesetzt, zu einer Sitzung, die dezidiert zu einem ganz anderen Thema stattfindet. Da muss man sich schon fragen, ob es vielleicht weniger Interesse an der Behandlung des anderen Themas gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren… Es ist sehr viel Lärm um nicht allzu viel – um das mal so zusammenzufassen“, erneuerte die Parlamentarische Geschäftsführerin am 17. August eine Einschätzung. Falsch zusammengefasst. Über die Unterrichtung der Landesregierung zur Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei (DS 6/2477) spricht heute niemand mehr.

Der große grüne Jammer

Rein menschlich ist es ja verständlich, dass die Niedersachsen-Grünen der durch eigene Schuld verlustig gegangenen Regierungsoption mit der SPD nachtrauern. Die Sozialdemokraten legten zu, die Grünen verloren Zustimmung und Wählerstimmen, unter anderem mehr als 100000 an den Wunsch-Partner. Zuviel für die Fortsetzung der rot-grünen Koalition in Hannover. Weil Regieren besser ist als Opposition – auch Grüne kennen den sozialdemokratischen Merksatz „Opposition ist Mist“ – sollen jetzt neue Optionen herbeigeredet werden. Bundesgrüne werfen der Niedersachsen-FDP Verantwortungslosigkeit vor, weil sie Gespräche über eine Ampel ausschließt. Für Jamaica sehen selbst die Grünen berechtigter Weise kaum Chancen.

Niedersachsens FDP-Landeschef sagt nach der Wahl, was er bereits Wochen vor der Wahl angekündigt hat, keine Ampel. Und zwar, weil er keine Schnittmengen zwischen dem Grünen-Landesverband und seiner Partei sieht. Nicht in der Bildungspolitik, die laut Befragung den Wählern besonders auf der Nägeln brannte, nicht im Agrarbereich, nicht in Sicherheitsfragen und auch nicht bei der Lösung der Probleme bei VW, für die die künftige Landesregierung in besonderer Weise Verantwortung übernehmen wird. Die Grünen möchten das Gegenteil „von dem, was wir wollen“, hielt der FDP-Landeschef im September in einem Interview denen vor, die jetzt darauf drängen, die Liberalen mögen ihnen doch den Weg an den Regierungstisch ebnen. Mit ihrer Weigerung verlegen die Liberalen den Grünen diese Option. Und das nehmen die übel. Dabei nennt der Wähler die Ampel die am wenigsten gewünschte Koalition. Jamaica wurde von etwa einem Viertel der Wähler ein wenig mehr gut geheißen. Doch ist die CDU der Verlierer der Wahl. Warum mit den Liberalen in Abwesenheit der CDU unter Führung der SPD gelingen sollte, was bei einer CDU-geführten Regierung mit den Liberalen nicht verabredet werden könnte, erhellen die Grünen-Appelle an die Liberalen nicht.

Verantwortungslosigkeit wurde auch dem SPD-Chef vorgeworfen, als er noch am Wahlabend zur Überraschung, mag sein auch zum Entsetzen seiner Genossen und der politischen Konkurrenten seiner Partei den Weg in die Oppostion wies. Zur Erneuerung. Wenige Stunden vor Schließung der Wahllokale wollte er noch Bundeskanzler werden. Und genau darin liegt der Unterschied in der Vorgehensweise von Bundes-SPD und den Liberalen in Hannover. Und der grüne Jammer ist groß.

Manchmal ist der Wähler brutal

Der Wähler ist ein wunderlich Wesen. Und hin und wieder ist der Wähler brutal. Da beschert er der niedersächsischen SPD erstmals seit fast zwanzig Jahren wieder die meisten Mandate im Niedersächsischen Landtag – ein Grund zum Feiern, wahrlich. Doch zugleich raubt er der Partei den meistgewünschten Koalitionspartner, die Grünen – kein Grund zum Verzweifeln. Schon die Aussicht, mit nur einer Stimme Mehrheit fünf Jahre regieren zu müssen, wäre nicht berauschend gewesen. Über Rot-Grün hätte in Hannover fortwährend der Fluch der zurückliegenden Legislatur gehangen. Der Wechsel einer Grünen zur CDU, wir erinnern uns, hat die vorgezogenen Wahlen provoziert.

Weil die FDP vor der Wahl angesagt hat, für eine Ampel nicht zur Verfügung zu stehen, wird der alte und wohl neue Ministerpräsident, nachdem er mit allen Parteien außer der AfD gesprochen hat, letztlich bei der CDU als künftigem Koalitionspartner landen. Er könnte die Gespräche mit gestärktem Selbstbewusstsein führen, weil ja die SPD wirklich gewonnen hat, die Partei mobilisierte 238000 Nichtwähler, und weil die Christdemokraten verloren haben. Obwohl sie 166000 Nichtwähler anzogen hat. Bedenkenswert für die Christdemokraten, mit 99000 Wählern wanderten mehr als doppelt so viele von der CDU zur SPD wie mit 45000 von der SPD zur CDU. Das Problem der SPD: 27000 Wähler, die beim letzten Mal sozialdemokratisch gewählt haben, fanden das Angebot der Linke attraktiver, 28000 das der Grünen und immerhin noch 18000 das der Liberalen. Beide Parteien verloren etwa gleichviel frühere Sympathisanten an das Lager der Nichtwähler. Für Wegzüge und Todesfälle in den Hundertausendern kann keine der Parteien etwas. Warum es für die Grünen so schlecht lief? Vor allem, weil sie 116000 Stimmen an die SPD abgeben mussten, 35000 an die Linke, 33000 an die CDU und mit 21000 an das Lager der Nichtwähler fast doppelt so viel wie an die FDP. Für die Linke dürfte interessant sein, dass die AfD, die immerhin mit einem viel schlechteren Ergebnis in den Landtag einzieht als im Bundesdurchschnitt, 63000 vormalige Nichtwähler gewinnen konnte und sie selber nur 20000. Ein klarer Hinweis darauf, welche Partei Protestwähler derzeit preferieren. 10000 Wähler wanderten zudem von der Linke zur AfD. Auch Links kann flatterhaft sein. 13000 ehemals Linke-Wähler gingen gar nicht wählen. Resultat, die Linke scheitert an der Fünf-Prozent-Hürde. Vielleicht fanden auch die Niedersachsen nach den Nordrhein-Westfalen und den Schleswig-Holsteinern, die Partei habe es sich beim Thema Flüchtlinge doch zu leicht gemacht, wie die Fraktionschefin der Partei im Bundestag nach der Bundestagswahl öffentlich vermutete. Obwohl nur 34 Prozent der Befragten angaben, sich vor einer Überfremdung zu sorgen. 73 Prozent der Befragten meinen, die Linke Linke löse zwar keine Probleme, nenne die Dinge aber beim Namen. Mit dieser Zuschreibung muss sich auch die AfD auseinandersetzen.

Die einzig mögliche Koalition – eine SPD-geführte, wahrlich große Koalition, die 105 Stimmen im Landtag hätte – finden nur 27 Prozent der Wahlbeteiligten gut, nur 10 Prozent der CDU-Wähler, was ja auch irgendwie verständlich ist, aber immerhin 48 Prozent der SPD-Wähler. Dass große Koalitionen schlecht für das politische Klima seien, ist in den vergangenen Wochen mit Blick auf Berlin nun oft genug gesagt worden. Man muss dem Wähler nun beibringen, dass es nicht anders geht. Neuwahlen wären noch schlechter für das politische Klima.

Der Minister hat ein Problem

Die Stellungnahme aus der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag zur Studie des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) beginnt mit einer Suggestion. Ob der bildungspolitische Sprecher zum Leistungsstand der hiesigen Viertklässler sich selbst oder der Öffentlichkeit etwas suggerieren wollte, ist nicht ganz klar. „Spitzenplätze im Bereich der Bildung sind keine Selbstläufer. Sie müssen täglich erkämpft und verteidigt werden“, lässt er die Öffentlichkeit wissen. Wer hätte etwas anderes vermutet? „Dazu leisten die Schulleiter, Grundschulpädagogen, Erzieherinnen und Inklusionslehrkräfte täglich ihr Bestes.“

Nur, Thüringens Viertklässler sind imVergleich mit ihren Mitschülern aus den anderen Bundesländen nicht Spitze. Sie sind allenfalls knapp unter dem Durchschnitt. In wichtigen Bereichen sind sie schlechter als die Viertklässler 2011 waren, und ihre Rechtschreibung ist viel schlechter als der Bundesdurchschnitt. Das aber erfährt der Leser der Pressemitteilung erst, wenn er sich durch Lob für Partei und Regierung durchgekämpft hat. Der Bildungsminister treibt das Eigenlob auf die Spitze, indem er propagieren lässt, wie weitsichtig es gewesen sei, Lehrern, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, die Anstellungsverträge entfristet zu haben. Als käme auf diesem Weg ein zusätzlicher Lehrer in die Klassen. Das schlechte Abschneiden Thüringer Schüler beim Rechtschreibtest meinte der Minister mit dem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund entschuldigen zu müssen. Die Autoren der Studie widersprechen ihm.

In der Studie kann nachgelesen werden. Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, die weniger als ein Jahr in Deutsch unterrichtet wurden und die nicht in der Lage waren, Deutsch zu lesen und zu sprechen, wurde der Test ebenso erspart, wie Schülern, für die der Test eine unzumutbare emotionale Belastung dargestellt hätte oder die den Anweisungen des Tests nicht hätten folgen können. 1579 Prüfungsbögen der 16486 am Test Beteiligten gingen in die Thüringer Schulstichprobe ein. Mögen Statistiker abschätzen, ob die Interpretation des Ministers einem Faktencheck standhält oder ob er einfach nur schlecht vorbereitet seine Erklärung vor der Fernsehkamera abgegeben hat. Dabei hat er doch selbst von mehreren Baustellen in seinem neuen Verantwortungsbereich gesprochen, als er den Posten übernahm.

Die Thüringer Ergebnisse muss man nicht mit denen Bayerns – Anteil der Ganztagsschulen dort 25,4 Prozent – vergleichen, um zu sehen, wie weit die Thüringer Grundschule von der Spitze entfernt ist. Das zeigt schon ein Blick nach Sachsen – Anteil der Ganztagsschulen dort 98,9 Prozent. Also mit Thüringen fast auf einer Ebene. An sächsischen Schulen muss etwas anders gemacht werden, als an Thüringer. Dort erreichten 11,8 Prozent der teilnehmenden Schüler beim Lese-Test den Optimalstandard, in Thüringen nur 7,8 Prozent. Der vorletzte Platz vor Bremen mit 5,2 Prozent. Der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei 10,2 Prozent. Dagegen erreichen 10,2 Prozent der Schüler nicht einmal den Mindeststandard beim Lesen, in Sachsen sind das lediglich 7,2 Prozent, in Bayern 7,9 Prozent. Fast ein Viertel der Thüringer Schülerinnen und Schüler erreicht im Kompetenzbereich Orthographie nicht den Mindeststandard, in Sachsen 19,1 Prozent, in Bayern 12,5 Prozent. Nur 6 Prozent der Viertklässler erreichen in Thüringen den von den Wissenschaftlern definierten Optimalstandard, in Sachsen 9,7 in Bayern 14,9 Prozent. So sieht ein Problem aus.

Angesichts dessen erhebt sich eher nebensächlich die Frage: Wer tröstet den Bildungsminister darüber hinweg, dass zwar die von ihm geleitete Kommission „Zukunft Schule“ in der Linke-Pressemitteilung erwähnt wird und nur der seinerzeitig kommissarische Bildungsminister, er aber nicht?

Ein Hoch auf den guten choice architect

Er wolle das Preisgeld so irrational wie möglich ausgeben, versprach der diesjährige Preisträger des Ökonomie-Nobelpreises Richard Thaler. Das Zufallsprinzip ist eine von fünf Möglichkeiten, eine Ordnung zu schaffen, die er eingangs seines Buches „Nudge – Improving Decisions about Health, Wealth and Happyness“ (Ein Anstoß, wie man Entscheidungen über Gesundheit, Wohlstand und Glück verbessert) erwähnt. Das Buch, das im Zusammenhang mit der Ehrung verschiedentlich herausgestellt wurde, beschreibt unter anderem die mögliche Vorgehensweise, einer für die Schülerspeisung zuständigen Mitarbeiterein einer x-beliebigen amerikanischen Schulbehörde. Sie hatte mit ihrem statistikaffinen Lebensgefährten, der für eine Supermarktkette arbeitet sowie etlichen Freiwilligen in den Cafeterias sämtlicher Schulen verschiedene Arrangements der Speisen und Speisefolgen getestet und über die Erhebung der Zahlen herausgefunden, dass die Art der Darbietung beeinflusst, welche Suppe gewählt wird, welcher Hauptgang, welches Dessert. Die Frau – Menschen wie sie nennt Thaler Entscheidungsarchitekten, choice architects – kann Kinder beeinflussen, sie muss sie nicht einmal sehen. Hoch lebe die Statistik. Choice architects seien verantwortlich für die Umgebung, für die Umstände, unter denen Menschen Entscheidungen treffen. Sie geben Anstöße aber verbieten nicht. Nicht mehr, nicht weniger. Es sei ohnehin unmöglich Menschen nicht zu beeinflussen, so der Ökonom. Wir können eben nicht nicht kommunizieren. Schöne Größe vom Herrn Watzlawick.

Die erste Schlussfolgerung aus den Daten könnte sein: arrangiere die Speisen, um das Beste – alle Aspekte betrachtend – für die Schüler zu erreichen. Die Speisen könnten, zweitens, auch dem Zufallsprinzip folgend angeboten werden. Oder arrangiere, drittens, die Speisen so, dass die Kinder die Gerichte wählen, die sie auch von sich aus ausgesucht hätten. Doch Thaler weiß, in welcher Wirtschaftsumgebung er forscht. Deswegen zeigt er als vierte (sehr egoistische, wohl auch strafbewährte) Option auf: maximiere den Verkauf der Produkte der Lieferanten, die bereit sind, das meiste Schmiergeld anzubieten. Und fünftens: Maximiere den Gewinn. Punkt.

Thaler ist ein guter Mensch, vielleicht auch ein wenig zu optimistisch. Er lässt die von ihm beschriebene Behörden-Mitarbeiterin die Option wählen, die das Beste für die Schüler bewirken könnte. Doch es gibt genügend Beispiele, in denen die Entscheider sich für den Weg der rücksichtslosen Profitmaximierung entschieden haben. An der Spitze steht sicherlich der New Yorker Hedgefondsmanager, der, nachdem er eine Pharmafirma erworben hatte, den Preis je Tablette für ein Präparat gegen Toxoplasmose von 13,50 $ auf 750 $ anhob. Das Pharma-Unternehmen hatte zu dem Zeitpunkt für das mehr als sechs Jahrzehnte alte Präparat das Monopol inne.

Der Nobelpreisträger setzt sich von der Vorstellung ab, alle Marktteilnehmer, weil sie alle Kentnnisse über die Märkte erwerben können, könnten immer zum eigenen Vorteil handeln. Manchmal wissen sie doch nicht alles. Mitunter handelt der Mensch irrational, weil er „Human“ ist und kein „Econ“. Frauen kaufen Schuhe, in denen sie eigentlich nicht laufen können. Männer rüsten sich für Hobbies aus, für die sie eigentlich keine Zeit haben. Aktionäre stehen ausgerechnet auf das Wertpapier, das auf Jahre keine Dividende abgeworfen hat. Unternehmen kommen mit einem Produkt zu früh an den Markt, oder zu spät. Oder es gelingt ihnen nicht, unter Aufbietung der letzten finanziellen Möglichkeiten, gern auch mit staatlicher Beihilfe, ein Produkt, bis es Profit abwirft, billiger am Markt zu platzieren als die Konkurrenz. Andere Beispiele für irrationales Konsumentenverhalten werden angeführt. Falsches Essen, das Generationen von Fettleibigen nach Milliarden zählend bewirkt, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum. Gesetzgeber treffen bei verschieden Optionen für die Bürger nachteilige Entscheidungen.

Es sei eine falsch anzunehmen, dass fast alle Menschen zu fast jeder Zeit Entscheidungen fällen, die in ihrem besten Interesse sind oder die wenigstens besser sind als Entscheidungen von anderen. Falsche Annahmen, beständige Selbstüberschätzung auch Trägheit – was beachtlich ist bei Entscheidungen aufgrund von Nichtentscheiden – oder übertriebener Optimismus seien die Grundlage dafür. Übertriebener Optimismus sei bei Menschen in allen sozialen Schichten anzutreffen, weiß der Nobelpreisträger und er plädiert deshalb dafür, durch verantwortungsbewusste Gestaltung von Umständen für Entscheidungen, auch durch nicht sofort erkennbare Anstöße aus einem „libertarian Paternalismus“ heraus, dem Einzelnen die Entscheidungsfreiheit nicht abzunehmen, ihn aber sich letztendlich sich für das Beste für sich entscheiden zu lassen. Im Privaten wie auf gesellschaftlicher Ebene. Ein Hoch auf den guten choice architect.

Midas unterm Apfelbaum

Vom sagenhaften phrygischen König Midas wird berichtet, alles, was er berührte, wurde zu Gold. Ein Fluch, wie er rasch bemerkte. Die Art und Weise, wie ihm diese Fähigkeit zuteil wurde, ist weniger bekannt. Sie hält auch eine Moral bereit. Midas wollte so klug sein wie Sidenos, der Lehrer des Gottes Dionysos. Er überlistete Sidenos, fing ihn ein und erpresste von Dionysos für seine Freilassung die sagenhafte Fähigkeit, derer er sich rasch wieder entledigen wollte nachdem er sie hatte. Wie ihm das gelang ist eine andere Geschichte.

Irgendwie erinnert die gegenwärtige Debatte unter Linken und Grünen über den Begriff „Heimat“ an The Midas‘ Touch. Der Begriff habe in der Politik nichts zu suchen, er werde geradezu gefährlich, wenn er in der Politik Platz greife. Heimat schließe die aus, die nicht hier geboren seien, begründen die Heimatlosen ihre Position. Man strebe vielmehr nach einer solidarischen Gesellschaft. Heimat können nicht progressiv ausgefüllt werden. Heimat stört. Selbst wenn der Begriff nicht vordergründig ein politischer wäre, schon die Ablehnung von Teilen der Linke und Grünen macht ihn dazu, so, wie das, was Midas berührte, zu Gold wurde.

Einer Jenaer Linken, die nie bei den Jungen Pionieren war, treibt die Debatte das Kinderlied „Unsere Heimat“ von 1951 in den Sinn. „Oaaahhh“. Doch ihre Verortung des Begriffs in der stalinistischen DDR ignoriert die über 60 Jahre danach. Man kann das unhistorisch nennen. Die Thüringer Landtagsabgeordnete hätte auch den Heimatfilm der 50er Jahre als abschreckendes Beispiel anführen können, um den Begriff zu diskreditieren oder den Landarzt Dr. Brock aus dem Deutschen Fernsehen der 60er Jahre. Oder die Schwarzwaldklinik, oder, oder, oder. „Meine Heimat lass ich mir nicht streitig machen, schon gar nicht von Rechtsnationalisten, die Deutschland schon mal ruiniert haben“, hält ein Grüner dagegen. Und er macht damit auf die Kurzsichtigkeit der Ablehnung des Begriffs aufmerksam. Man kann sich ja über die Forderung nach einem Heimatministerium auf Bundesebene lustig machen und danach fragen, was ein derart benanntes Ministerium besser machen könnte als ein weniger fühlig benanntes Haus. Das aber vermag nicht den Fakt zu ändern, dass, lassen Linke und Grüne den Begriff auf der Straße liegen, er eben von Rechts aufgehoben wird. Verschwinden wird das Wort nicht. Das ist sicher.

Selbst wenn Gerechtigkeit bei der zurückliegenden Bundestagswahl ein wichtiges Thema war, werden Linke und Grüne bemerken, dass die Menschen mit Heimat mehr anfangen können, selbst wenn sie nur skizzieren könnten, was damit gemeint ist, als mit „solidarische Gesellschaft“. Wann würden sie die betreten und vor allem, wer würde ihnen verkünden, sie sei erreicht? Wie viele Erinnerungen können damit verbunden werden, wie viele Gefühle? Wie viele Tische und Stühle können dort im Sommer unter Apfelbäumen aufgestellt werden?

Die Partei, die Partei …

Während eines Länderrates der Grünen wird vieles gesagt. Manches davon ist an die eigene Mitgliedschaft gerichtet, manches an die Öffentlichkeit. Manchmal wird zugehört. Die Forderung nach einem Veggie-Day zum Beispiel sollte die Öffentlichkeit eigentlich auf den Zusammenhang von Massentierhaltung und miesem Klima hinweisen. Hängen geblieben ist: die Grünen wollen uns vorschreiben, was wir essen dürfen. Noch vor dem Horizont der Erinnerungen liegt die Forderung nach einem Benzinpreis von 3 DM – auch die wurde gestellt, um das Klima zu retten. Eine Partei sollte so etwas nicht vor Bundestagswahlen verlangen. Dieses Mal ging es gut.

In Aussicht auf eine neuerliche Regierungsbeteiligung nach den Wahlen vom 24. September meinte die grüne Spitzenkandidatin aus Thüringen, die in ihrem Wahlkreis nur wenig mehr als sieben Prozent der Erststimmen errang und auf deren Landesliste 4,1 Protent der Zweitstimmen entfielen, sie müsste die Wertigkeit der Grünen rethorisch anheben. „Wir sind die, die für das ganze Land denken“, wird sie vom Länderrat zitiert. Das muss verwirren, sollte doch jeder Mensch in erster Linie selbst denken und wenn er sich Gedanken um die Zukunft des Landes machte, wäre das auch o.k. Auf keinen Fall aber sollte eine Partei von sich auch nur den Eindruck erwecken wollen, sie sei fähig, für alle zu denken und, weil sie ja richtig denkt, sei sie berufen, die Richtung vorzugeben. „Die Partei, die Partei …“, wir kennen das. Die Grüne (wir werden klar drittstärkste Kraft) meldete diesen Anspruch an. Das angesichts des einstelligen Wahlergebnisses arrogant zu nennen, geht nicht zu weit. Oder hat sie sich nur missverständlich ausgedrückt?

Zugleich versuchen Teile der Grünen und der Linke, auch denen, die sie nicht gewählt haben, das Wort „Heimat“ aus dem Wortschatz zu treiben und aus dem Herzen auch. Gerade jetzt müsse auf das eigene „Framing“ und „Wording“ geachtet werden. Der Begriff könne nicht „progressiv besetzt werden“, er sei „völkisch“ aufgeladen, verbreitet die Gedankenpolizei und findet Argumente. Das Wort grenze aus. „Heimat kann immer nur mit denen geteilt werden, für die sie von Anfang an Heimat war.“ Als wären etwa die USA durch die Jahrhunderte, in mehreren Wellen nicht Heimat für Millionen Einwanderer geworden. Beginnen wir die Zählung getrost bei den Passagieren der „Mayflower“ und beenden wir sie nicht bei den Iren, die dem Hunger verursacht durch die Kartoffelfäule, entflohen. Der Heimat-Begriff werde zudem von Rechten bemüht, wenn sie moderat klingen wollten. Dieser Vorwurf mag durchaus berechtigt sein. In der Konsequenz läuft die Argumentation jedoch darauf hinaus, den Rechten das Hantieren mit „Heimat“ zu überlassen. Folgte ihr die Öffentlichkeit, hätte die Argumentation etwas von einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung. Gegen „Heimat“ wird von den Kritikern der Globalisierung polemisiert, obwohl genau die ja Grenzen ignoriert oder, mehr noch, Entgrenzung braucht. Eigentümlich.

P.s. „Ach was, ich liebe keine Staaten, ich liebe meine Frau; fertig!“ Gustav Heinemann (SPD) vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1969