Nicht cc gesetzt

Als vom Untersuchungsausschuss zu möglichem Amtsmissbrauch in der Thüringer Landesregierung, vulgo Lauinger-Ausschuss, seinerzeit der Schulabteilungsleiter im Bischöflichen Ordinariat befragt wurde, konnte man den Eindruck gewinnen, in den Aktenbeständen könnte noch das Abiturzeugnis Martin Luthers liegen, oder falsch abgelegt, ein weiteres nicht kanonisiertes Evangelium. „Ich nehme einen Aktenordner und hefte die Schreiben ab und wenn der Ordner voll ist, stell ich den in ein Regal und fange einen neuen an“, so umriss der kirchliche Bedienstete die Aktenordnung in seiner Abteilung.
Zu den Vorgängen um die Befreiung von der Besonderen Leistungsfeststellung für den Sohn eines grünen Ministers nach einem Auslandsaufenthalt wurde vom Ausschuss, im wesentlichen vom CDU-Obmann und vom Voristzenden, auch der Leiter des staatlichen Schulamtes Mittelthüringen befragt und man gewann den Eindruck, in den Konvoluten in der Schwanseestraße in Weimar finde sich noch ein unbearbeiteter Antrag auf 7 Tage Schulbefreiung der Eltern John August Roeblings, der in Erfurt an der Himmelpforte unterrichtet wurde. Man müsste nur ordentlich suchen

Der Ausschuss spürt derzeit der Vollständigkeit der ihm vorgelegten Akten zur Causa Lauinger nach. Und so drehen sich die Fragen um die Aktenlage und Aktenplänen und darum wie Aktenzeichen vergeben werden, die ja praktisch sind beim Wiederauffinden von Akten. „Ich mach das nicht.“, sagte der langjährige Schulleiter auf die Frage, wie in seinem Amt ein Aktenzeichen vergeben wird. „Ich war ja mal Referatsleiter im Ministerium und da hab‘ ich das auch nicht gemacht. Das haben Mitarbeiter getan.“ Die Frage nach dem Rechtscharakter eines vom Bildungsministerium vorgegebenen Aktenplanes vermochte er nur mit Hilfe des Fragestellers von der CDU  – wie der süffisant bemerkte, ohne die Hilfe der Sekretärin des Behördenleiters – zu beantworten. Vielleicht kam ihm während der Fragerei der Gedanke, dass ein Schüler, der sich wie er angestellt hätte, durch die Prüfung gerauscht wäre. Der Pädagoge hat in Weimar 60 Untergebene, die sich um etwa 5000 Lehrer an 160 Standorten kümmern. Da gibt’s schon viel, viel  Arbeit. „Ich möchte keine Jammergeschichte aufziehen, doch die Mitarbeiter sind nach der Reform der Schulämter schlechter gestellt  als in anderen Bundesländern“, umriss er das Arbeitspensum. Der anwesende Vertreter des Ministeriums wird es nicht ohne Gleichmut gehört haben. Viel Arbeit, so lobte der Behördenleiter seine Mitarbeiter, erledigen die ohne, dass er davon Kenntnis bekommt. „jeder im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens.“

Und so ging die formlose Anfrage aus der Edith Stein Schule über die Modalitäten einer Schulbefreiung für einen Zehntklässler an ihm vorbei und auch  ohne dass er erfuhr, dass der zuständige Referatsleiter Gymnasien der Schule empfohlen hat, sie möge den Eltern des Schülers besser eine Änderung der Reiseplanungen nahelegen. Es steht zu vermuten, dass Vieles der Arbeit seiner Mitarbeiter an ihm vorbei geht. Die Anfrage nannte er eine von „vielen, vielen kleinen Anfragen, die auch nicht endgültig einer Lösung zugeführt werden konnten“. Der zuständige Referatsleiter hatte die Frage der Schule nicht einmal als Antrag aufgefasst. „Es gab keinen Antrag, also gab es auch nichts zu entscheiden“. Das katholische Gymnasium hätte sich als Schule in freier Trägerschaft direkt an das zuständige Referat im Bildungsministerium wenden müssen, sagte der in einer früheren Sitzung des Untersuchungsausschusses. Eine Sachakte sei damals nicht angelegt worden, wiederholte mehrmals der Amtsleiter. Erst als das Ministerium nachfragte und nach dessen Aufforderung, nach Bekanntwerden der Sache.

Dafür dass die Behörde in Weimar nicht zuständig war, wurden dann überraschend viele Schriftstücke nach entsprechender Kommunikation mit Ministerium und Schule erarbeitet. Soviel, dass aus Weimar dem Ausschuss wiederholt Schriftsätze nachgereicht wurden. Die letzten mit einem Anschreiben am 28. April. 38 Seiten. Obwohl vielfach weder er noch das Amt im Email-Verkehr cc gesetzt worden sei. Täuscht der Eindruck, dass, nachdem das Schulamt schon mal involviert worden war, dort auch die Entscheidung über die Schulbefreiung, obwohl nicht zuständig, vorbereitet wurde? Fern der politischen Ebene des eigentlich zuständigen Ministeriums. Wie praktisch, wenn es um eine Entscheidung zugunsten des Sohnes eines Ministers geht, der sich nur als Vater in den Gang der Dinge eingeschaltet hat, wie der Minister immer wieder beteuerte.

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