Man muss nicht davon ausgehen, dass sich die Fachpolitiker verschiedener Parteien und Fraktionen im Landtag mögen. Auch bei Innenexperten? Auch bei Innenexperten. Vor allem, wenn sie einer Regierungs- und einer Oppositionsfraktion angehören. Nicht mal wenn ihre Fraktionen die gleiche Regierung tragen. Aber Fairness, Fairness sollte man erwarten können.
Nach dem jüngsten Streit zwischen Linken und SPD um den Feldversuch mit Bodycams für Thüringer Polizisten macht die Linksfraktion ein weiteres Mal die Sicherheitspolitik öffentlich zum rot-rot-grünen Konfliktfeld. Es geht um das – ein sperriger Begriff – Gemeinsame Kompetenz und Dienstleistungszentrum der neuen Bundesländer, in dem die Polizei-Behörden gemeinsam Abhör-Kapazitäten zur Bekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten vorhalten wollen. Dort wird jedes Bundesland ausschließlich „seine“ einschlägigen Kriminellen belauschen und das auch noch streng nach „präventiven“ und „repressiven“ Fällen getrennt. Die Strafprozessordnung setzt dafür die Grenzen wie auch die Polizei-Aufgaben-Gesetze der beteiligten Länder. Ein Staatsvertrag wurde darüber vereinbart. Der wichtige Datenschutz ist darin gleich doppelt verankert. Zuständig wird für die Thüringer Daten der Datenschutzbeauftragte des Landes sein und für das Abhörzentrum mit Dienststellen in Leipzig und Dresden dessen sächsischer Kollege. Auch für die Sicherheit der Daten und der IT-Systeme wird ein Verantwortlicher bestellt und festgelegt, was zu tun ist sollte es doch zum Bruch der Vertraulichkeit der Daten gekommen sein.
Das Ratifizierungsverfahren läuft. In Sachsen hat der Staatsvertrag zu Beginn des Monats das Kabinett passiert. Der dortige Innenminister hat den Vertrag unterzeichnet. Was heißt, dass seit geraumer Zeit ein ausverhandelter Vertrag vorgelegen haben muss. Verhandelt werden kann also nichts mehr. Die Thüringer Linke zeigt sich dennoch „grundsätzlich skeptisch“ zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Über die von ihr verlangte parlamentarische Kontrolle strafprozessualer Maßnahmen sollte die Linke mit dem Landesverfassungsgericht sprechen. Mit ihren Forderungen stellt sie die Kompetenz des Innenministers von der SPD in Frage Oder sollte nur eine typische Fensterrede zur Halbzeit der Legislatur gehalten werden?
ps. der Linke-geführten Staatskanzlei sind die Verhandlungen zum Vertrag und der Vertragstext selbstverständlich nicht unbekannt.