Freiheit und Sicherheit müssen zusammengelebt werden, hieß es in der Neujahrsbotschaft des Thüringer Ministerpräsidenten. Der Gedanke war dem Überbringer der Botschaft besonders wichtig. Er ließ ihn Stunden später aus der Staatskanzlei noch einmal twittern. Jeder gute Professor lehrt durch Wiederholung.
Der Satz ist um so bedeutsamer, da er nahe bei dem Satz: „ohne Sicherheit ist keine Freiheit“ liegt. Der stammt von dem preußischen Staatsmann Wilhelm von Humboldt, von 1792. Also aus einer Zeit, in der die Begriffe Menschenrechte und Bürgerrechte noch nicht geprägt waren. Aber er ist auch heute brauchbar und so wird er in Abwandlungen häufig zitiert, bisher gern von Unionspolitikern. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag präsentierte vor ihrer alljährlichen Klausur jetzt ein Papier „Sicherheit für unsere Freiheit“. Darin fordern die Christsozialen unter anderem mehr Befugnisse für die Polizei und den Verfassungsschutz. Und spätestens hier enden die Gemeinsamkeiten zwischen Thüringen und Bayern.
Die Worte der Neujahrsbotschaft aus Erfurt waren noch nicht verhallt, da wurden in Köln etwa 1700 Polizisten aufgeboten, um am Hauptbahnhof einen friedlichen Jahreswechsel sicherzustellen. Wohl jedem von ihnen waren die Ereignisse von Silvester 2015 in Erinnerung. Im Nachgang kritisierten auch Mitglieder der grünen und linken Thüringer Landtagsfraktion das Vorgehen der Polizei als rassistisch und nannten „racial profiling“ als Grundlage des Vorgehens der Polizei. Der Streit um die Deutungshoheit und darum, ob das Vorgehen nicht doch angemessen war, ist im Gang. Er wird an Thüringen nicht spurlos vorbeigehen. R2g hat sich in seinem Koalitionsvertrag von 2014 darauf festgelegt, „racial profiling“ gesetzlich auszuschließen – und mehr noch – „entsprechende befördernde Befugnisse“ zu streichen. Bei einer entsprechenden Lage wären Thüringer Polizisten die Hände gebunden. Doch Freiheit und Sicherheit müssen zusammen gelebt werden. Ob die „Zivilgesellschaft“ das garantieren kann?