Schlupf

200 000 – so groß ist die Differenz der Flüchtlingszahlen, die die BK und der VK in der Bundestagsdebatte zu ihren Haushalten genannt haben. 800 000 Flüchtlinge, repetierte die Bundeskanzlerin die Prognose des Innenministers vom 19. August des vergangenen Jahres, als sei es dem Bundeskanzleramt in der Zwischenzeit nicht möglich gewesen, die tatsächliche Zahl zu erforschen. 1,1 Millionen Flüchtlinge zählte der Innenminister dann im Januar diesen Jahres. Mehr als eine Million Zugewanderte erwähnte der Wirtschaftsminister in seiner Bundestagsrede. Man nehme den Schlupf als Ausdruck der Unübersichtlichkeit der Lage.

Die BK und ihr Stellvertreter nutzten ihre Auftritte, um gegeneinander zu sticheln: „Politik lebt vom aktiven Handeln und nicht von Durchhalteparolen“, setzte sich der Vizekanzler von der „Wir schaffen das“-Politik ab. Damit sind es schon zwei Parteien in der Koalition. Eines steht fest, mit der CSU ist die Kanzlerinnenpartei fester verwoben als mit den Sozialdemokraten, wenn auch die Schwester im Moment zickiger ist. Es wird noch viel gestritten werden, das kann erwartet werden. Aber die beiden Parteien haben sich noch immer auf eine gemeinsame Wahlplattform geeinigt.

Zahlen

6, 8, 9, 13, 46 – diese fünf Zahlen zeichnen das Bild der aktuellen Flüchtlingspolitik in Deutschland. In aufsteigender Folge stehen die ersten vier Zahlen für den Prozentsatz der in einer Allensbach-Umfrage erhobenen Werte für die Lösungskompetenz die die Deutschen Parteien in der Flüchtlingsfrage zubilligen. SPD, CSU, AfD, CDU, so die Reihenfolge. Linke und Grüne kommen auf gerade einmal vier Prozent. Das sollte deren Parteiführungen zu denken geben.

Die AfD, deren Erfolg in Mecklenburg-Vorpommern die anderen Parteien umtreibt, kommt erwartbar nicht gut weg. Insofern stimmt das Urteil, diese Partei sei nicht in der Lage, das Problem zu lösen, das sie so lautstark beklagt. Das hat zuvorderst nicht viel damit zu tun, dass die AfD keine Regierungsverantwortung trägt. Nur, die anderen Parteien die die Koalition bilden kommen in der Umfrage auch nicht gut weg. Die werden froh sein, wenn die AfD bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus bei den 15 Prozent der Stimmen aus den Meinungsumfragen landet und nicht bei mehr.
Es kann auch anders kommen angesichts der fünften Zahl. 46 Prozent der Befragten bekunden, Verständnis dafür zu haben, wenn jemand AfD wähle – als Denkzettel für die anderen Parteien. Der Begriff der Denkzettel-Wahl ist also in der Gedankenwelt selbst derer angekommen, die nach eigenem Bekunden nicht für die AfD sind. Ist es von da ein großer Schritt, selbst einen Denkzettel zu verteilen?

Reflexe

Es muss schon sehr viel geschehen, bevor ein deutscher Spitzenpolitiker, im Ausland weilend, Ereignisse hierzulande kommentiert. Eine krachende Wahlniederlage ist ein Ereignis von nämlicher Art. Die BK wird schon vor ihrer Reise zum G20-Gipfel gewusst haben, dass diese politische Besonderheit auf Sie zukommen würde.

Nun hat sie es also erfahren, dass ihre Partei mit Angst beim Wähler Wahlen verlieren kann. Und eine keine vier Jahre alte Partei hat gelernt, dass man mit Angst beim Wähler Wahlen gewinnen kann.

Es ist anzunehmen, dass diese Partei bis zum Wahltag in Nordrhein-Westfalen im nächsten Frühjahr dieser Erfahrung folgen wird. Auch beim Pawlowschen Hund floss nach einer Anlernzeit immer der Speichel wenn nur das Licht angeknipst wurde, selbst wenn ihm kein Futter hingestellt wurde. Einen bedingten Reflex nennt man das.

Muss man darauf hinweisen, dass die Feststellung in Duisburg und Köln nicht verfangen wird, es lebten ja nur wenige Ausländer/Flüchtlinge innerhalb der Landesgrenzen, und dass darum Angst vor denen wie die Angst sei vorm schwarzen Mann ohne schwarzen Mann im Keller, wie die Angst vor der gelben Gefahr ohne gelbe Gefahr, wie die Angst vor grünen Männchen noch bevor der Beweis erbracht worden ist, dass es Leben in der Nähe von Alpha Centauri gibt.

Was also ist von der regierenden Politik zu erwarten? Fürs erste auch Reflexe. Gestern Abend saßen in einer harten Fernsehsendung zwei Politiker der regierenden Parteien. Der eine, der Flüchtlingsbeauftragte der BK, nickte einem – nach eigenem Bekunden – ewig Sozi bleibenden nunmehrigen Mitglieder der 20-Prozentpartei zunächst beifällig zu als der die Schwierigkeiten schilderte, mit denen der sich als Kommunalpolitiker auch Monate nach dem 4. September 2015 konfrontiert sieht.

Als der konvertierte Sozi dann auf die Ängste und auch die verstärkten Sicherheitsvorkehrungen bei Stadtfesten und ähnlichen Ereignissen zu sprechen kam, glaubte der Vertraute der BK, alle Flüchtlinge gegen den Vorwurf verteidigen zu müssen Flüchtlinge seien Kriminelle. Den hatte der Mann von der politischen Baasis gar nicht erhoben.

Die Politikerin der anderen Regierungspartei, die einmal Bundespräsidentin werden sollte, konterte das Abschweifen des Moderators auf die Ereignisse der Silvesternacht in Köln mit dem ceterum censeo, die Zahl der sexuellen Übergriffe in deutschen Familien, sei um vieles höher. Ob sie noch gehört hat, dass der Moderator fast verzweifelnd sagte, er kenne Familien, in denen die Debatte um die Flüchtlingspolitik nach Köln gekippt sei?

Ein kleiner Ausschnitt aus der politischen Debatte nach dem Tag, an dem die Kanzlerinnen-Partei zur drittstärksten Kraft in einem Bundesland gemacht wurde, das in besonderem Maß von Fremden vom Titisee und vom Titicacasee lebt. Die Reflexe der 20-Prozentpartei erscheinen mir mit Blick auf die nach dem 4. September 2015 veränderte Situation in Deutschland erfolgversprechender zu sein als die der Regierungsparteien.

Das will mir nicht gefallen. Bis alle Probleme durch den Flüchtlingszuzug gelöst sind, wird eine lange Zeit vergehen. Rechts neben der Union richtet sich eine Partei ein, die in Wahlen legitimiert wird.

Mehr als Wortklauberei

Auf das Feld der Diplomatie eilte am Freitag der Abgeordnete BH von der AfD als der Thüringer Landtag die praktische Frage erörterte, ob Kinder mit besonderem Förderungsbedarf an einer „normalen“ Schule nicht besser aufgehoben seien. Inklusive Schule heißt das Zauberwort, von dem sich die Befürworter viel versprechen.

Der fraktionslose Abgeordnete JR – er war einmal Minister und mithin ein wichtiger Politiker – hatte zuvor aus eigenem Erleben berichtet. Seine taube Tochter wurde an verschiedenen Sonderschulen in Thüringen und Nordrhein-Westfalen bis zum Abitur geführt und ist nach einem Studium in Köln mittlerweile Lehrerin. JR zeigte sich überzeugt, dass seine Tochter über den Weg der inklusiven Schule es lediglich bis zur Zahntechnikerin gebracht hätte. Seine Einschätzung wollte er ausdrücklich nicht als Missachtung des Zahntechnikerberufes verstanden wissen. Von seiner Skepsis wird JR niemand abbringen können. Aber man merkte, er sprach als Vater mit sehr viel persönlicher Bettroffenheit.

BH, der Geschichtslehrer, lehnte die inklusive Schule gleichfalls ab. Er habe damit nur ein wenig Erfahrung, räumte er ein und im Zusammenhang damit an die Linke gewandt sagte er, er wisse, welche „Endlösung“ die anstrebe. BH weiß, wie er Menschen, deren Ansichten er ablehnt, gegen sich aufbringen kann. Er macht reichlich Gebrauch von diesem Wissen.

Und dann suchte der Abgeordnete Argumente im Völkerrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist immerhin ein völkerrechtliches Übereinkommen. Nun verwendet der englische Originaltext den Begriff „inclusive“ wenn das anzustrebende Bildungssystem in Bezug auf Menschen mit Behinderung beschrieben wird. BH musste sich aber auf die Position retten, für ihn sei nur die amtliche deutsche Übersetzung des Textes maßgeblich und die führt nun mal das Wort „integrativ“ und nicht „inklusiv“. Schade nur, dass das Gesetz mit dem der Bundestag das Übereinkommen ratifiziert hat, den englischen Text gleichberechtigt neben die deutsche und die französische Übersetzung stellt.

BH, der alles Deutsche so über alles mag, scheute sich dennoch nicht, seine Wortmeldung mit einem lateinischen Sinnspruch einzuleiten. Wozu  hat man Latein gebüffelt, wenn man es nicht anwenden soll?

Verspätetes

Achtung, nun wird es philosophisch: Das Gegenteil eines Fehlers ist ein Fehler. Ein altes bonmot, doch vergessen Politiker das gern. So auch die Grünen im Thüringer Landtag, die dieser Tage einen der ihren gegen den Vorwurf verteidigen müssen, er habe sein Ministeramt für Persönliches genutzt, nicht für sich, für den Nachwuchs. Die Sohnemann-Affäre treibt Teile der Öffentlichkeit um und R2G sowieso. Bis in eine  Landtagssitzung hat es das Thema geschafft, schneller als mancher Antrag der Opposition zur Abstimmung im Plenum.

Auch wenn man einen Fehler verteidigen muss, neigt man dazu, Fehler zu machen. Der Fluch der bösen Tat halt.

Der Minister – studierter und praktizierender Jurist – verteidigt einen Antrag an Schule und Schulamt in Erfurt, den er, bei Blick in die einschlägigen Regeln hätte gar nicht stellen sollen. Eine Regel, aufgestellt für Schüler, die das ganze Schuljahr im Ausland bleiben wollen, sollte angewendet werden auf einen dreimonatigen Aufenthalt des Sohnes in Neuseeland. Es gibt in Folge Irrungen und Wirrungen und der Minister muss einräumen, einen Fehler begangen zu haben, nachdem er vorher – wohl vermutend, der Herr darüber zu sein, welche Fakten an die Öffentlichkeit dringen – fest behauptet hat, alles habe seine Richtigkeit.

Dann also die Sondersitzung des Landtags am 24. August, in der die Parteifreundin ARB dem Volljuristen beispringen will. So gehört es sich halt. Wieso es für einen studierten Juristen keinen Vertrauensschutz gebe, fragt sie ins Plenum und reklamiert gleiches Recht für alle. Um ihre Empörung zu unterstreichen verweist sie auf den Paragraphen 48 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes – er regelt den Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte – und sie teilt dem Plenum mit, dass sie sich mit ihm so beschäftigt habe, dass sie ihn auch verstanden habe. Aus dem Paragraphen leitet die Abgeordnete den Anspruch auf Vertrauensschutz für die Familie L ab.  (Immerhin räumt sie ein, die Entscheidung zugunsten der Familie L sei rechtswidrig ergangen). Nur regelt der Paragraph das so gar nicht. Vielmehr legt er im Absatz 1 fest, dass rechtswidrige Verwaltungsakte selbst dann zurückgenommen werden können wenn sie Unanfechtbarkeit erlangt haben. Gleichheit im Recht, Ungleichheit um Unrecht, so glaube, ich heißt der einschlägige Rechtsgrundsatz.

Ein Untersuchungsausschuss soll jetzt Klarheit bringen. Ich wage eine Prognose: am Ende wird die CDU in einem Minderheitenvotum ihre Sicht auf die Dinge niederschreiben müssen. Wieso eigentlich streiten noch Politiker über das Thema.

Wieso sucht man nicht das Urteil  der  blinden Justitia.

First things first

Nach Jahrzehnten als angestellter Journalist genieße ich berufliche Freiheit und sehr viel Freizeit. Monate des süßen Nichtstuns liegen hinter mir. Ein Tenorsaxophon steht neben dem Schreibtisch. Doch damit zu üben, strukturiert den Tag nur ein wenig. Danach ist noch so viel Tag übrig. Und der will ausgefüllt sein. Was bleibt? Schreiben bleibt.

Liebe Freunde schenkten mir vor Kurzem eine Flasche Schnaps mit dem selbst gefertigten Etikett: „Journalist ist man ein Leben lang“. In meinem bisherigen Journalisten-Leben haben mir diverse Chefs manch Blödes aufgetragen. Nun bin ich mein eigener Chefredakteur. Und der Verleger bin auch (dessen Rolle ist aber vernachlässigbar klein, Gott sei’s gedankt). Ich kann mir per sofort also aussuchen, worüber ich schreibe, und auch was ich kommentiere und wie ich es kommentiere. Soll der neue Chef nur kommen.